hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Mit dem
Beschluss über die Aufstellung wurde das Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am 30.09.2021 eröffnet.
Der
Antragsteller beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich folgende
Vorhaben durch Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung
§ 11 BauNVO zu realisieren:
·
die
Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der
erforderlichen Nebenanlagen.
Aufgrund
der Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt hierfür nur die
Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit projektbezogener
Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen Nutzungsabsicht
soll das Sondergebiet der Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom dienen. Die Schaffung
eines Sondergebiets zur Nutzung der Energiegewinnung von umweltfreundlicher
Solarkraft ist mit der bereits bestehenden Windkraftanlage vereinbar.
1.1 Beteiligung
zum Vorentwurf
Zur Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1
Planungsicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet
durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung
mit Stand vom 30.09.2021 in der Zeit vom
23.01.2023 bis
zum 08.02.2023
in der
Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2.Obergeschoss,
Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 –
16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es bestand die
Gelegenheit zu Erörterung.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung
einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg
(www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen sowie
Einwendungen abgegeben werden.
Eine Beteiligung
der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch E-Mail) vom
23.12.2022 durchgeführt. Die Abstimmung mit den Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs.
2 BauGB erfolgte mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022. Die Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben (auch
E-Mail) vom 23.12.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die im Rahmen dieses Planverfahrens gem. § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sind mit Schreiben der Stadt Burg vom 30. November 2023 angeschrieben
und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15. Januar 2024 aufgefordert worden.
1.2 Beteiligung zum Entwurf
Am
12. Oktober 2023 hat der Stadtrat der Stadt Burg in seiner öffentlichen Sitzung
mit der Beschlussvorlage 149/2023/1 den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 117 für den „Solarpark östlich von Gütter“ die Begründung
(Stand: September 2023) zuzüglich des Umweltberichtes (Stand September 2023)
zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. §
3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dazu
lagen der Satzungsentwurf, die dazugehörige Begründung (Stand: September 2023)
und der Umweltbericht in der Zeit vom
4. Dezember 2023 bis zum 5.
Januar 2024
in der
Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2.Obergeschoss,
Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 –
16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
zu
jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde
innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 117 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der
Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de (►
Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt
und es konnte online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.
1.3 erneute Beteiligung zum nach der
Auslegung geänderten Entwurf
Nach inhaltlicher Anpassung des Planentwurfs
an die Ergebnisse der vorangegangenen Behördenbeteiligung wurde eine
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslage im Internet
durchgeführt. Zusätzlich lag der Planentwurf und die dazugehörige Begründung mit
Stand vom Oktober 2025 in der Zeit vom
08.12.2025 bis
zum 09.01.2026
in der
Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2.Obergeschoss, Fachbereich
3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 –
16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde
innerhalb des oben genannten Zeitraumes der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes
auf das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt eingestellt und konnte online eingesehen sowie
Einwendungen abgegeben werden.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Die Beratung und Beschlussfassung zu den
Anregungen im Stadtrat stellt den Kernbereich der Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander dar.
Die Stadt ist verpflichtet, die
vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
zu prüfen und gerecht abzuwägen.
Die Verwaltung hat den Vorhabenträger aufgefordert, das von
ihm beauftragte Planungsbüro anzuweisen, die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von Bürgern und Trägern
öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
117 "Solarpark östlich von Gütter“ zu prüfen und zu bewerten sowie die
Entscheidungsvorschläge zu formulieren. Diese Bearbeitungen sind in der
beigefügten Anlage aufgeführt.
3. Weitere Verfahrensweise
Die Ergebnisse der Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, die abwägungsrelevante Anregungen zum
Planinhalt vorgebracht haben und die Entscheidungen des Stadtrates dazu, sind
mitzuteilen.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan, die Begründung und der Umweltbericht sind dem Ergebnis der
Abwägung anzupassen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
117 vorzubereiten und dem Stadtrat die dafür notwendigen Unterlagen zu
übergeben.
Anlage 1 - Stellungnahmen aus der Beteiligung nach §§ 4 (2) und § 3 (2) und Bewertung
Anlage 2 - alle eingegangenen Stellungnahmen als anonymisierte Anlagen
1. Der Stadtrat entscheidet über die während des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" in der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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