Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
032/2026
Aktenzeichen
51.10.14.2022.0006
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss über die Aufstellung wurde das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am 30.09.2021 eröffnet.

Der Antragsteller beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich folgende Vorhaben durch Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung § 11 BauNVO zu realisieren:

·         die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.

Aufgrund der Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt hierfür nur die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit projektbezogener Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen Nutzungsabsicht soll das Sondergebiet der Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom dienen. Die Schaffung eines Sondergebiets zur Nutzung der Energiegewinnung von umweltfreundlicher Solarkraft ist mit der bereits bestehenden Windkraftanlage vereinbar.

1.1 Beteiligung zum Vorentwurf

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Planungsicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung mit Stand vom 30.09.2021 in der Zeit vom

23.01.2023 bis zum 08.02.2023

in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2.Obergeschoss, Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag              09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch            geschlossen

Donnerstag        09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Freitag                 09.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es bestand die Gelegenheit zu Erörterung. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de ( Bauen und Wohnen Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.

Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022 durchgeführt. Die Abstimmung mit den Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben (auch E-Mail) vom 23.12.2022 zur Stellungnahme aufgefordert.

Die im Rahmen dieses Planverfahrens gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind mit Schreiben der Stadt Burg vom 30. November 2023 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15. Januar 2024 aufgefordert worden.

1.2 Beteiligung zum Entwurf

Am 12. Oktober 2023 hat der Stadtrat der Stadt Burg in seiner öffentlichen Sitzung mit der Beschlussvorlage 149/2023/1 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 für den „Solarpark östlich von Gütter“ die Begründung (Stand: September 2023) zuzüglich des Umweltberichtes (Stand September 2023) zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Dazu lagen der Satzungsentwurf, die dazugehörige Begründung (Stand: September 2023) und der Umweltbericht in der Zeit vom

4. Dezember 2023 bis zum 5. Januar 2024

in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2.Obergeschoss, Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag              09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch            geschlossen

Donnerstag        09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Freitag                 09.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de ( Bauen und Wohnen Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und es konnte online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.

1.3 erneute Beteiligung zum nach der Auslegung geänderten Entwurf

Nach inhaltlicher Anpassung des Planentwurfs an die Ergebnisse der vorangegangenen Behördenbeteiligung wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslage im Internet durchgeführt. Zusätzlich lag der Planentwurf und die dazugehörige Begründung mit Stand vom Oktober 2025 in der Zeit vom

08.12.2025 bis zum 09.01.2026

in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2.Obergeschoss, Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten), zu folgenden Zeiten:

Montag 09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag              09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch            geschlossen

Donnerstag        09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Freitag                 09.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt eingestellt und konnte online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die Beratung und Beschlussfassung zu den Anregungen im Stadtrat stellt den Kernbereich der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander dar.

Die Stadt ist verpflichtet, die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu prüfen und gerecht abzuwägen.

Die Verwaltung hat den Vorhabenträger aufgefordert, das von ihm beauftragte Planungsbüro anzuweisen, die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 "Solarpark östlich von Gütter“ zu prüfen und zu bewerten sowie die Entscheidungsvorschläge zu formulieren. Diese Bearbeitungen sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Ergebnisse der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, die abwägungsrelevante Anregungen zum Planinhalt vorgebracht haben und die Entscheidungen des Stadtrates dazu, sind mitzuteilen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, die Begründung und der Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 vorzubereiten und dem Stadtrat die dafür notwendigen Unterlagen zu übergeben.


Anlage 1 -           Stellungnahmen aus der Beteiligung nach §§ 4 (2) und § 3 (2) und Bewertung

Anlage 2 -           alle eingegangenen Stellungnahmen als anonymisierte Anlagen


1.         Der Stadtrat entscheidet über die während des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 117 Sondergebiet "Solarpark östlich von Gütter" in der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt.

2.         Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.         Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich