Der
stellvertretende Ortswehrleiter wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und
Hilfeleistungs-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der
Ortsfeuerwehr durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Er muss ein
fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven
Mitglieder der Ortsfeuerwehr Reesen haben den Kameraden Kevin Schrader in ihrer
Mitgliederver-sammlung am 03.09.2024 einstimmig als stellvertretenden
Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Der Kamerad
Schrader hat gemäß § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger
Feuerwehren (LVO-FF) in der Zeit vom 04.09.2023 bis 15.09.2023 die
Führungsausbildung „Gruppenführer“ im Erfolg abgeschlossen und wurde mit
Wirkung vom 23.02.204 in diese Funktion berufen. Der weiterhin notwendige
Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ wurde im Zeitraum vom 08.12.2025 bis
12.12.2025 erfolgreich abgeschlossen.
Damit sind
alle fachlichen Voraussetzungen zur Ernennung des Kameraden Kevin Schrader zum
stellvertretenden Ortswehrleiter gegeben.
Die notwendige
Anhörung des Kreisbrandmeisters wurde durchgeführt.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Kevin
Schrader zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Reesen unter
Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs
Jahren.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
