Betreff
Umsetzung der knotenpunktbezogenen Radwegweisung
Vorlage
044/2026
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit der Informationsvorlage 111/2022 und der Beschlussvorlage 007/2024 wurde über erste Projektphase zur Netzplanung des Radwegeleitsystems, die Ausgangssituation, die Funktionsweise der knotenpunktbezogenen Radwegweisung (auch „Radeln nach Zahlen“ genannt) und die sich daraus ergebende touristische Bedeutung für die Stadt Burg und die umliegenden Kommunen informiert.

Für die Fertigstellung der zweiten Projektphase hat die Stadt Burg Ende 2024 einen Förderantrag über 118.918,12 EUR auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie LEADER 2023-207, FP 8701 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark gestellt. Den Zuwendungsbescheid über 80% Fördermitteln erhielt die Stadt im Mai 2025. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) und Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die restlichen 20% des Auftragsvolumens werden durch städtische Mittel finanziert.

Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wurde der Auftrag öffentlich durch die Vergabestelle der Stadt Burg ausgeschrieben. Insgesamt sechs Angebote sind eingegangen und die Firma Nowka + Forster GmbH aus Müllrose (Land Brandenburg) hat den Zuschlag für die Ausführung der Arbeiten erhalten, da ihr Angebot mit 79.443,27 EUR am günstigsten war.

Die Montagearbeiten haben im November 2025 begonnen und wurden Ende April 2026 zu Ende geführt. Insgesamt sind 256 Fahnenwegweiser, 278 Zwischenwegweiser, 47 Routenwegweiser, 313 Zusatzplaketten, 40 Knotenpunkthüte, 108 neue Pfosten, 16 große Infotafeln und 32 kleine Infotafeln montiert.

Aufgrund eines Nachtrages beträgt die abzurechnende Summe nun 80.577,88 EUR. Der Eigenanteil für die Stadt Burg liegt bei 16.115,58 EUR.

Für die Jahre 2027 und 2028 wurden jeweils 500,00 EUR sowie für das Jahr 2029 wurden 1.000,00 EUR für mögliche Ersatzbeschaffungen im Haushalt angemeldet.


Die Stadträte nehmen die Information zu Kenntnis.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: ja – (575100000/522110 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Beschild. Telegraphenradweg)