hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und Bereitstellung entsprechenden finanziellen Mittel durch den Vertragspartner und der seitens der Stadt Burg erfolgten Beauftragung des Planungsbüros wurden die entsprechenden Unterlagen (Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht) zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Zu Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die öffentliche Auslegung des Planvorentwurfes einschließlich der Begründung mit Stand vom Juli 2025 in der Zeit vom 10. September 2023 bis zum 15. Oktober 2023 durchgeführt. Auf diese Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ Nr. 35 vom 8. September 2025 ortsüblich hingewiesen.
Die entsprechenden Unterlagen lagen in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten) zu folgenden Zeiten
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann zur Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite des Beteiligungsportals des Landes Sachsen-Anhalts (https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Burg/beteiligung/themen/1002084) eingestellt und konnte online eingesehen werden. Weiterhin konnten Einwendungen auch auf digitalem Weg abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 9. September 2025 durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 9. September 2023.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 9. September 2025 zum Vorentwurf der Planung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
2. Erläuterungen zum
Inhalt der Beschlussfassung
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung des Vorentwurfes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft.
Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Das Planungsbüro hat in den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Teile der Stellungnahmen von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übernommen. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in den Planentwurf eingearbeitet. Die innerhalb der Begründung bei der Erarbeitung des Entwurfes ergänzten bzw. geänderten Inhalte sind in „rot“ geschrieben.
Hinsichtlich der Prüfung des Bedarfes zur Ausweisung neuer Gewerbeflächen sind durch die Stadtverwaltung und das Planungsbüro Analysen der bestehenden Gewerbeflächen (Ausweisung im Flächennutzungsplan) hinsichtlich Ausweisung und tatsächlicher Nutzung/Verfügbarkeit durchgeführt worden. Die Beschreibung der Vorgehensweise und die Ergebnisse sind in der Anlage 1.2 (Bestandteil der Begründung) enthalten.
Mit dieser Analyse wird innerhalb des sich anschließenden Behördenverfahrens die Abstimmung mit den für die Raumordnung- und Landesplanung zuständigen Behörden erneut durchgeführt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der vorliegende Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom März 2026 bestätigt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf auffordern.
Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente wird durch ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg hingewiesen. Innerhalb des noch zur exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens einem Monat besteht die Möglichkeit für jedermann, Einsicht in den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente zu nehmen.
Zugleich werden der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente während des gesamten Monatszeitraumes im Internet ebenfalls für jedermann zur Einsicht bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägerbelange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen, mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer Beschlussempfehlung für die weitere Behandlung durch den Stadtrat diesem vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 - Entwurf der 18. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Burg, Stand März
2026
Anlage 1.2 - Entwurf der Begründung zur 18. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt
Burg, Stand März 2026
1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage 1.1 anliegenden Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den „Gewerbestandort Madel“ zur Ausweisung gewerblicher Bauflächen in der Fassung vom März 2026 und bestimmt diese Dokumente zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für die Dauer eines Monats zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
2.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung
einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 1.2) wird gebilligt
3. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern sowie
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen?
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ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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