Der
Ortswehrleiter wird nach § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Er muss ein
fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein. Die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Detershagen haben den Kameraden
Bartningkat in ihrer Mitgliederversammlung am 14.04.2026 einstimmig als
Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Gemäß § 3 Abs.
4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) hat der
Kamerad Bartningkat in der Zeit 10.12.2012 bis 21.12.2012 die
Führungsausbildung „Gruppenführer“ mit Erfolg abgeschlossen. Der weiterhin
notwendige Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ wurde im Zeitraum vom 22.04.2024
bis 25.04.2024 erfolgreich abgeschlossen.
Somit sind die
alle fachlichen Voraussetzungen zur Ernennung des Kameraden Ronny Bartningkat
gegeben.
Die notwendige
Anhörung des Kreisbrandmeister wurde durchgeführt.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Ronny
Bartningkat zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Detershagen unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.
Finanzielle
Auswirkungen ?
|
|
ja |
|
|
nein |
|
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
|
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
|
Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |
