Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Reesen/Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen
hier: Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens
Vorlage
112/2014
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Bereits 1997/98 wurde für die Ortschaft Reesen (damals der Verwaltungsgemeinschaft Möckern zugehörig) eine Klarstellungssatzung mit Abrundung erarbeitet und beschlossen.

Eine 1. Änderung dieser Satzung wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Die Klarstellungssatzung wurde zwar vom damaligen Regierungspräsidium genehmigt, jedoch wurde die Satzung niemals ausgefertigt. Der zugehörige Plan trägt keine Verfahrensvermerke, sodass eine Rechtskraft nie erlangt wurde. Somit ist auch die im Jahr 2000 beschlossene 1. Änderung nicht rechtskräftigt.

Innerhalb der Ortslage Reesen gibt es Flächen, die eine Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich machen. Die Festsetzungen von Ergänzungsflächen dient somit dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich an einigen Stellen geringfügig zu erweitern, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden und geringfügig Bauland zur Verfügung zu stellen.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit diesem Beschluss wird das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB eingeleitet. Der anliegende Plan zeigt 3 Ergänzungsflächen, die Inhalt der Satzung wären. Diese Ergänzungsflächen wurden bereits mit dem Bauordnungsamt des Landkreises besprochen.

3. Weitere Verfahrensweise

Nach Erarbeitung des Entwurfes der Ergänzungssatzung wird dieser zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.


1.     Für die Ortschaft Reesen soll eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung zu erarbeiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich