Die SG Blau-Weiß Niegripp e.V. reichte am 23. Oktober 2017 einen
Antrag (vom 20. Oktober 2017) auf Zuschuss für die Gestaltung des
Bolzplatzes in Höhe von 420,00 EUR ein.
Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom
29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle
Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und
Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.
Der Trainingsplatz wird neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch
alles Kindern und Jugendlichen als „Bolzplatz“ bereitgestellt. Um den Kindern und
Jugendlichen weiterhin den Sportplatz als Bolzplatz zur Verfügung zu stellen,
soll dieser durch die zusätzliche Nutzung mit neuen Tornetzen ausgestattet
werden. Wird den erheblichen Verschleiß wird der Zuschuss benötigt.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 470,00
EUR
Davon förderfähig: 470,00 EUR
Eigenmittel: 50,00
EUR
Zuschuss der Stadt Burg: 420,00
EUR
HH-Ansatz 2017: 1.600,00 EUR
Bereits verfügt/vorgemerkt: 0,00
EUR (Stand: 25.10.2017)
Zuschuss: 420,00
EUR (beantragt: 420,00 EUR)
Rest verfügbarer Mittel: 1.180,00
EUR
Anlagen: Antrag SG Blau-Weiß Niegripp e.V.
Der Ortschaftsrat Niegripp stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag der SG Blau-Weiß Niegripp e.V. auf Zuschuss für die Gestaltung des Bolzplatzes in Höhe von 420,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
281000000.531800 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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