Betreff
Antrag auf Zuschuss für die SG Blau-Weiß Niegripp e.V. für die Gestaltung des Bolzplatzes
Vorlage
169/2017
Aktenzeichen
28100/01/2017 N
Art
Beschlussvorlage

Die SG Blau-Weiß Niegripp e.V. reichte am 23. Oktober 2017 einen Antrag (vom 20. Oktober 2017) auf Zuschuss für die Gestaltung des Bolzplatzes in Höhe von 420,00 EUR ein.

Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.

Der Trainingsplatz wird neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch alles Kindern und Jugendlichen als „Bolzplatz“ bereitgestellt. Um den Kindern und Jugendlichen weiterhin den Sportplatz als Bolzplatz zur Verfügung zu stellen, soll dieser durch die zusätzliche Nutzung mit neuen Tornetzen ausgestattet werden. Wird den erheblichen Verschleiß wird der Zuschuss benötigt.

Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:

Gesamt:                                                                            470,00 EUR

Davon förderfähig:                                                       470,00 EUR

Eigenmittel:                                                                        50,00 EUR

Zuschuss der Stadt Burg:                                            420,00 EUR

HH-Ansatz 2017:                                                         1.600,00 EUR

Bereits verfügt/vorgemerkt:                                         0,00 EUR (Stand: 25.10.2017)

Zuschuss:                                                                          420,00 EUR (beantragt: 420,00 EUR)

Rest verfügbarer Mittel:                                         1.180,00 EUR

 

 


Anlagen: Antrag SG Blau-Weiß Niegripp e.V.


Der Ortschaftsrat Niegripp stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag der SG Blau-Weiß Niegripp e.V. auf Zuschuss für die Gestaltung des Bolzplatzes in Höhe von 420,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                               EUR

Land:                                         EUR

                                                      EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

               EUR

Produktsachkonto

1

Folgejahr:

                     EUR

                      281000000.531800

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich