Betreff
Erste Änderung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg
Vorlage
172/2017
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund des § 45 KVG LSA Abs. 2 Nr. 6 (Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit § 5 KAG (Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt) zuletzt geändert durch Gesetz vom

17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) ist die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte durch den Stadtrat zu beschließen.

Die Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg, die mit Beschluss 002/2017 am 02.02.2017 beschlossen wurde, ist aus rechtlichen Gründen anzupassen. Hier haben sich Nutzungen in den Einrichtungen ergeben, die in der Entgeltordnung nicht erfasst waren bzw. nicht hätten durchgeführt werden dürfen.

Aus diesem Grund wurde die Entgeltordnung überarbeitet.


Anlagen:

Erste Änderung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die erste Änderung der Entgeltordnung für widmungsfremde Nutzungen von schulischen Einrichtungen und Kindertagesstätten der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

TH FB1

Folgejahr:

                   EUR

                     XXXXX.XXXX.432100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich