Im Rahmen der Bebauung mit Wohngebäuden wurde die Straße „Zu den Terrassen“ durch die damalige Gemeinde Reesen errichtet.
Die Errichtung der Straße erweitert das Straßennetz der Stadt Burg, OT Reesen. Zur Ergänzung des Straßenbestandsverzeichnisses erfolgt die Widmung der Straße „Zu den Terrassen“ von Amts wegen.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Zu den Terrassen“ als öffentliche Straße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Widmung
Anlage 2 – Karte
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche “Zu den Terrassen“ in der Ortschaft Reesen als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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