1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Am 6. November 2014 hat der Stadtrat der Stadt Burg die Einleitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen gefasst.

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 13. Februar 2017, 20. Jahrgang, Nr. 4 ortsüblich bekanntgemacht.

Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau soll um die Fläche der Gemarkung Reesen räumlich und inhaltlich ergänzt werden.

Außerdem soll der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches in mehreren kleinräumigen Bereichen geändert werden.

Folgende Bereiche des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Burg sollen geändert werden:

-       Änderungsbereich 1          Entfall der nachrichtlich übernommenen Kiesabbaufläche Ihleburg

-       Änderungsbereich 2          Erweiterung der Sonderbaufläche Naturschutz in Blumenthal und                                        Ergänzung der Zweckbestimmung um eine Beherbergungseinrichtung

-       Änderungsbereich 3          Umweltinformationszentrum Forsthaus Brehm

-       Änderungsbereich 4          Entfall von dargestellten Geschossflächenzahlen für die Wohngebiete                                                im Süden und Südwesten der Stadt Burg

-       Änderungsbereich 5          Wassersportzentrum Burg Blumenthaler Chaussee

-       Änderungsbereich 6          Darstellung gewerblicher Bauflächen Bereich Tieferwisch

-       Änderungsbereich 7          Wohnbauflächen am Kanal / Marientränke

-       Änderungsbereich 8          Korrektur der Abgrenzung des Standortübungsplatzes Burg                                                   Krähenberge

-       Änderungsbereich 9          LAGA Gelände Goethepark und Teilfläche ehemaliger Schlachthof

-       Änderungsbereich 10       Sonderbaufläche Einzelhandel Wilhelm-Külz-Straße

-       Änderungsbereich 11       Wohnbaufläche Wasserstraße und Pulverstraße

-       Änderungsbereich 12       teilweiser Entfall der Sonderbaufläche Niegripper See – Burger Seite

-       Änderungsbereich 13       nördliche Randbereiche Industrie- und Gewerbepark Burg

-       Änderungsbereich 14       Hundesportplatz Forststraße

-       Änderungsbereich 15       Wohnbaufläche Rote Mühle

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan für die Stadt Burg beschränkt sich ausschließlich auf diese Grundzüge, die im Rahmen von Bebauungsplänen weiter entwickelt und ausformuliert werden können.

Neben der Ergänzung des Flächennutzungsplanes durch die Gemarkung Reesen soll somit der wirksame Flächennutzungsplan Burg 2020 im Rahmen einer 10. Änderung bedarfsgerecht angepasst werden. Da die grundsätzliche Überprüfung ergeben hat, dass der Plan in der Lage ist, über das Jahr 2020 hinaus seine räumliche Steuerungsfunktion zu erfüllen, soll die Planbezeichnung „Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg“ in Flächennutzungsplan der Stadt Burg geändert werden.

Im Rahmen der Planaufstellung wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 28. Februar 2017 auf der Grundlage des Planvorentwurfes vom Dezember 2016 zur Stellungnahme aufgefordert.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.


Die aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erlangten Erkenntniszugewinne sind, sofern sie für das geführte Planverfahren relevant waren, ergänzend in die Begründung zum Planentwurf aufgenommen worden. Die neu hinzugefügten Textbestandteile sind in roter Schrift in der Begründung auffindbar.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Planungsinhalte geführt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: November 2017)

Anlage 1.2 – Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: November 2017)

 


1.       Der als Anlage 1.1 beiliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wird in der Fassung vom November 2017 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt.

Der als Anlage 1.2 beigefügte Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.       Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt:
a)  die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
      Auslegung zu veranlassen;
b)  die öffentliche Auslegung durchzuführen;
c)   die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der
      Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich