hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Am 6. November 2014 hat der Stadtrat der Stadt
Burg die Einleitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die
Gemarkung Reesen gefasst.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 13. Februar 2017, 20. Jahrgang, Nr. 4 ortsüblich bekanntgemacht.
Der
daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche
Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich bekanntgemacht.
Der
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau soll um die Fläche der Gemarkung
Reesen räumlich und inhaltlich ergänzt werden.
Außerdem
soll der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften innerhalb
seines räumlichen Geltungsbereiches in mehreren kleinräumigen Bereichen
geändert werden.
Folgende
Bereiche des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Burg sollen geändert
werden:
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Änderungsbereich 1 Entfall der nachrichtlich übernommenen Kiesabbaufläche
Ihleburg
-
Änderungsbereich 2 Erweiterung der Sonderbaufläche Naturschutz in Blumenthal
und Ergänzung
der Zweckbestimmung um eine Beherbergungseinrichtung
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Änderungsbereich 3 Umweltinformationszentrum Forsthaus Brehm
-
Änderungsbereich 4 Entfall von dargestellten Geschossflächenzahlen für die
Wohngebiete im
Süden und Südwesten der Stadt Burg
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Änderungsbereich 5 Wassersportzentrum Burg Blumenthaler Chaussee
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Änderungsbereich 6 Darstellung gewerblicher Bauflächen Bereich Tieferwisch
-
Änderungsbereich 7 Wohnbauflächen am Kanal / Marientränke
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Änderungsbereich 8 Korrektur der Abgrenzung des Standortübungsplatzes Burg Krähenberge
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Änderungsbereich 9 LAGA Gelände Goethepark und Teilfläche ehemaliger
Schlachthof
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Änderungsbereich 10 Sonderbaufläche Einzelhandel Wilhelm-Külz-Straße
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Änderungsbereich 11 Wohnbaufläche Wasserstraße und Pulverstraße
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Änderungsbereich 12 teilweiser Entfall der Sonderbaufläche Niegripper See – Burger
Seite
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Änderungsbereich 13 nördliche Randbereiche Industrie- und Gewerbepark Burg
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Änderungsbereich 14 Hundesportplatz Forststraße
-
Änderungsbereich 15 Wohnbaufläche Rote Mühle
Aufgabe
des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung der Bodennutzung für das gesamte
Gemeindegebiet in den Grundzügen. Der Flächennutzungsplan für die Stadt Burg
beschränkt sich ausschließlich auf diese Grundzüge, die im Rahmen von
Bebauungsplänen weiter entwickelt und ausformuliert werden können.
Neben
der Ergänzung des Flächennutzungsplanes durch die Gemarkung Reesen soll somit
der wirksame Flächennutzungsplan Burg 2020 im Rahmen einer 10. Änderung
bedarfsgerecht angepasst werden. Da die grundsätzliche Überprüfung ergeben hat,
dass der Plan in der Lage ist, über das Jahr 2020 hinaus seine räumliche
Steuerungsfunktion zu erfüllen, soll die Planbezeichnung „Flächennutzungsplan
2020 der Stadt Burg“ in Flächennutzungsplan der Stadt Burg geändert werden.
Im
Rahmen der Planaufstellung wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 28. Februar 2017 auf der Grundlage des Planvorentwurfes vom Dezember 2016
zur Stellungnahme aufgefordert.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Mit
dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau,
Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer
Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu
jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher
Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Die
aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange erlangten Erkenntniszugewinne sind,
sofern sie für das geführte Planverfahren relevant waren, ergänzend in die
Begründung zum Planentwurf aufgenommen worden. Die neu hinzugefügten
Textbestandteile sind in roter Schrift in der Begründung auffindbar.
Die
frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben nicht zu einer grundsätzlichen
Änderung der Planungsinhalte geführt.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
Nach
Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die
Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem
Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: November 2017)
Anlage 1.2 –
Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: November 2017)
1. Der als Anlage 1.1 beiliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen wird in der Fassung vom November 2017 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt.
Der als Anlage 1.2 beigefügte Entwurf der zugehörigen Begründung wird
gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt:
a) die ortsübliche Bekanntmachung über
die Durchführung der öffentlichen
Auslegung zu veranlassen;
b) die öffentliche Auslegung
durchzuführen;
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der
Beteiligung
der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren
Behandlung zuzuleiten.
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |