Betreff
Antrag auf Zuschuss für den Kreis-, Kinder- und Jugendring JL e.V. für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
008/2018
Aktenzeichen
36200/02/2018 J
Art
Beschlussvorlage

Der Kreis-, Kinder- und Jugendring Jerichower Land e.V. reichte am 12. Dezember 2017 einen Antrag (vom 28. November 2017) auf Zuschuss für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 6.400,00 EUR ein.

Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit dient vor allem der Einflussnahme auf eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Die verstärkte Gestaltung dieser Freizeitangebote sollen mithelfen, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gesellschaftlichen Persönlichkeiten zu fördern.

Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:

Gesamt:                                                                      35.305,00 EUR

Davon förderfähig:                                                 28.370,00 EUR

Zuschüsse Landkreis Jerichower Land:           28.100,00 EUR

Eigenmittel des Trägers:                                             805,00 EUR

Zuschuss der Stadt Burg:                                        6.400,00 EUR

HH-Ansatz 2018:                                                       11.100,00 EUR

Bereits verfügt/vorgemerkt:                                4.310,00 EUR (Stand: 15.01.2018)

Zuschuss:                                                                      6.400,00 EUR (beantragt: 6.400,00 EUR)

Rest verfügbarer Mittel:                                             390,00 EUR


Anlagen: Antrag Kreis-, Kinder- und Jugendring Jerichower Land e.V.


Der Kultur- und Sozialausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag des Kreis-, Kinder- und Jugendring Jerichower Land e.V. auf Zuschuss für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 6.400,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                       EUR

Land:                                           EUR

                                                      EUR

                                                                       

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

          EUR

Produktsachkonto

1

Folgejahr:

                     EUR

                      362000000.531810

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich