Der Kreis-, Kinder- und Jugendring Jerichower Land e.V. reichte am
12. Dezember 2017 einen Antrag (vom 28. November 2017) auf Zuschuss
für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 6.400,00 EUR ein.
Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom
29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle
Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und
Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit dient vor allem der Einflussnahme auf
eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Die
verstärkte Gestaltung dieser Freizeitangebote sollen mithelfen, die Entwicklung
junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gesellschaftlichen
Persönlichkeiten zu fördern.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 35.305,00
EUR
Davon förderfähig: 28.370,00 EUR
Zuschüsse Landkreis Jerichower Land: 28.100,00 EUR
Eigenmittel des Trägers: 805,00
EUR
Zuschuss der Stadt Burg: 6.400,00
EUR
HH-Ansatz 2018: 11.100,00 EUR
Bereits verfügt/vorgemerkt: 4.310,00 EUR
(Stand: 15.01.2018)
Zuschuss: 6.400,00
EUR (beantragt: 6.400,00 EUR)
Rest verfügbarer Mittel: 390,00
EUR
Anlagen: Antrag Kreis-, Kinder- und Jugendring
Jerichower Land e.V.
Der Kultur- und Sozialausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag des Kreis-, Kinder- und Jugendring Jerichower Land e.V. auf Zuschuss für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 6.400,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
362000000.531810 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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