Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) - Erklärung des Einvernehmens
Vorlage
009/2018
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2017 abgeschlossen. Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, vertreten durch Herrn Erik Dietzel, Am Brunnenfeld 7 in 39288 Burg forderte für das Jahr 2018 zu Neuverhandlungen auf.

Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung  Integrative Kindertagesstätte „Lummerland“  übergeben.

Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.

Für die Entgeltvereinbarung wurden die Einnahmen und Ausgaben der Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2016 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2018 zu Grunde gelegt.

Die Einnahmen setzen sich dabei aus der finanziellen Beteiligung des Landes und des Landkreises gemäß §§ 12 und 12a KiFöG LSA zusammen.

Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Integrative Kindertagessstätte „Lummerland“ durch den Landkreis Jerichower Land zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.

Die ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der Defizitkosten, welche durch die Stadt Burg gem. § 12b KiFöG LSA zu übernehmen sind.

Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.

Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.

Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt.

Festsetzung der Entgelte:

                                                2017                                                    2018

Stunden                  KK                            KG                        KK                         KG                

5

509,87

291,67

455,33

324,15

6

561,09

299,25

492,52

335,10

7

612,31

306,84

529,71

346,05

8

663,54

314,42

566,89

357,00

9

714,76

322,00

604,08

367,95

10

765,98

329,59

641,27

378,91

Entwicklung verbleibender Finanzbedarf:

2017    =               212.097,57 

2018    =               219.109,08 

 


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-vereinbarung  für den Betrieb der Tageseinrichtung  Integrative Kindertagessstätte „Lummerland“, zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                   219.109,08 EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

36510.8403.531810                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich