Betreff
Kalkulatorische Verzinsung Anlagekapital
Vorlage
010/2018
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

§5 Abs. 2 a Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)

Begründung

Für eine Gebührenkalkulation können Zinsen auf Fremdkapitalien in Ansatz gebracht werden.

Die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Zinssatzes der Investitionsdarlehen der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2017.

Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten. Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen nur zu Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund erfolgt weder eine Veranschlagung im Finanz- noch im Ergebnisplan.


Anlagen:

Berechnung des Durchschnittszinssatzes


Das Anlagekapital wird vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 1,93% verzinst.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich