Gesetzliche Grundlagen
§5 Abs. 2 a
Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)
Begründung
Für eine Gebührenkalkulation können Zinsen auf Fremdkapitalien in Ansatz
gebracht werden.
Die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des
durchschnittlichen Zinssatzes der Investitionsdarlehen der Stadt Burg für das
Haushaltsjahr 2017.
Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten.
Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie
dienen nur zu Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund erfolgt weder eine
Veranschlagung im Finanz- noch im Ergebnisplan.
Anlagen:
Berechnung des
Durchschnittszinssatzes
Das Anlagekapital wird vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 mit einem Zinssatz von 1,93% verzinst.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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