Betreff
Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Schulwegsicherungskonzeptes für das Stadtgebiet Burg
Vorlage
011/2018
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund vermehrt auftretender Hinweise von Eltern schulpflichtiger Kinder zu Gefährdungen auf den Schulwegen, hier: Beschwerde vom 05.09.2017 Bürgermeistersprechstunde zur Grundschule Albert Einstein, Beschwerdeschreiben vom  19.10.2017 zur Grundschule Burg Süd, sowie Beschwerdeschreiben vom 19.10.2017 zur Pestalozzi) ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass separierte Einzelmaßnahmen an den entsprechenden Schulstandorten, aufgrund des Umfangs der vorgetragenen Hinweise, nicht ausreichend sind. Vielmehr ähneln sich die vorgetragenen Beschwerden derart, dass eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich erscheint.

Die Stadtverwaltung empfiehlt entsprechend im Rahmen der Überlegungen der im 2. Halbjahr gebildeten Arbeitsgruppe, ein Schulwegsicherungskonzept (SWSK), in Anlehnung an das Konzept der Stadt Potsdam (Anlagen; Auszüge), zu erstellen.

Das SWSK der Stadt Burg soll alle Schulen im Stadtgebiet beinhalten. Dies sind in Trägerschaft der Stadt Burg: die Grundschulen Albert Einstein, J.H. Pestalozzi, Burg-Süd und Niegripp, in Trägerschaft des Landkreises Jerichower Land: die Förderschulen "Dr. Theodor Neubauer und Lindenschule, die Sekundarschulen Carl-von-Clausewitz und A. Diesterweg, das Roland-Gymnasium und die Berufsbildende Schule Conrad Tack, sowie in freier Trägerschaft die evangelische Grundschule.

Im Ergebnis der Erstellung des SWSK sollen Schulweggrundpläne inkl. Maßnahmekatalog, sowie Schulwegpläne für jede Schule entstehen.  Die Schulweggrundpläne inkl. Maßnahmekatalog sollen differenziert nach Standorten, Aufschluss zu den jeweiligen IST-Zuständen geben, sowie einen in kurz-, mittel- und langfristige Ziele und nach Dringlichkeit, Umsetzbarkeit und Kosten priorisierten Soll-Zustand, mit Auflistung von Verbesserungsmöglichkeiten, beinhalten. Er stellt das wichtigste Argumentationsmittel für die Umsetzung von Maßnahmen dar.

Der Schulwegplan der jeweiligen Schule soll die für die Schulanfänger relativ sichersten und angenehmsten Wege zur Schule aufzeigen und auf gefährliche Stellen oder Strecken aufmerksam machen. Er soll eine Empfehlung geben, welcher Weg zu jeder einzelnen Schule gewählt und geübt werden soll. Erarbeitet werden sollen die Schulwegpläne in den Schulen in Zusammenarbeit mit Behörden, Eltern, Lehrkräften und Schülern.

Generell soll sich die Verkehrssicherheitsarbeit auf vier Handlungsfelder konzentrieren: Mensch, Verkehrsplanung, Verkehrsregelung und Verkehrskontrolle. Das Handlungsfeld Mensch ist in die Bereiche Verkehrserziehung Schüler, Sensibilisierung Eltern und andere Verkehrsteilnehmer, das Handlungsfeld Verkehrsplanung in die Bereiche Übersichtlichkeit, Geh- und Radwegenetz und Bushaltestellen / Schülerbeförderung, das Handlungsfeld Verkehrsregelung in die Bereiche Geschwindigkeitsreduzierungen, Querungshilfen / Fußgängerüberwege, Parkflächen sowie Schülerlotsen und das Handlungsfeld Verkehrskontrolle in die Bereiche Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs untergliedert. Bei allen vier Handlungsfeldern steht immer die Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Sicherheit des Menschen im gesamten Verkehr zu gewährleisten.

Erreicht werden können diese Ziele nur auf Basis einer umfassenden IST-Zustandserfassung. Hierbei ist es der Arbeitsgruppe SWSK wichtig, dass der Vorortbegehung des jeweiligen Schulstandortes mit Fotodokumentation, Erfassung Lage, Temporegelung, Ein- und Ausgangssituation, Beschilderung und Lichtzeichen, Gehwege, ÖPNV, Verkehrseinschätzung, Parkflächen, etc. eine Umfrage der Schüler, Eltern, Schulsekretariat, Lehrer und Schulleitung vorhergeht, welche Basis für die gezielte Betrachtung nach den Handlungsfeldern ist. Nur so kann der Erfahrungswert derjenigen die den Schulweg täglich nutzen erfasst und in der Defizit- und Gefahrenanalyse vollständig berücksichtigt werden. 

Eine Umfrage zu den Schulwegen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burg erfolgte bereits im Oktober 2017. Auch hier zeigte sich ein schulübergreifendes fast Deckungsgleiches Bild bei der Benennung von Problemstellen. So sind im Handlungsfeld Verkehrsplanung fehlende Fußgängerüberwege sowie Sichtbehinderungen u.a. durch parkende Pkw`s und im Handlungsfeld Verkehrskontrolle zu schnell fahrende Pkw´s die Hauptnennungen. Das Handlungsfeld Verkehrsregelung war in der Umfrage nachrangiger und das Handlungsfeld Mensch mit keiner Nennung vertreten. Eine analoge Umfrage des Landkreises Jerichower Land für die in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen soll im Februar 2018 erfolgen.

Mit der ersten Zusammenkunft der Arbeitsgruppe SWSK im Dezember 2017 konnten zu dem Landkreis Jerichower Land, welcher für die Erstellung eines umfassenden Konzeptes für alle Schulen im Stadtgebiet als Träger der weiterführenden Schulen ein unerlässlicher Partner ist, weitere Externe gewonnen werden. Hierzu zählen Vertreter der Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e.V. sowie der Polizei ebenso wie Vertreter der Schulleitung, des Stadtelternrates und der Schulelternräte. Der Landkreis Jerichower Land entsendet entsprechend Vertreter der jeweiligen Fachämter (Schulamt, Straßenverkehrsbehörde, etc.) zu den Arbeitsgruppensitzungen.

Der erste Entwurf des Schulwegsicherungskonzeptes soll noch im 1. Halbjahr 2018 erstellt und im Stadtrat vorgestellt werden.

Hinweis zu den finanziellen Auswirkungen:

Voraussichtlich werden einzelne aus dem SWSK abzuleitende Maßnahmen mit Kosten verbunden sein. Diese sind jedoch im derzeitigen Stand der Erarbeitung noch nicht darstellbar.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung eines Schulwegsicherungskonzeptes  für das Stadtgebiet Burg


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich