hier: Beschluss der Stellungnahme der Stadt Burg
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die
sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Die Mitgliedsstaaten sind
seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz „Natura 2000“ von Schutzgebieten
(FFH-Gebiete, englisch: Site of Community Importance, abgekürzt SCI) zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung aufzubauen. Hierzu zählen auch die auf der Grundlage der seit 1979
geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete, die
Vogelschutzgebiete (englisch: Special Protection Areas, abgekürzt SPA).
Der Regelungsgehalt der FFH-Richtlinie umfasst den Schutz von
Lebensräumen (Art. 3 bis 11), spezielle Artenschutzregelungen (Art. 12 bis 16)
sowie Regelungen zur Durchführung der Richtlinie, zur Information der
Kommission, zu sonstigen flankierenden Maßnahmen und zur Öffentlichkeitsarbeit
(Art. 17 bis 24). Vorangestellt sind in den Artikeln 1 und 2
Begriffsbestimmungen und eine Beschreibung der Richtlinienziele. Zur
Konkretisierung der einzelnen Vorschriften bedient sich die Richtlinie der
Verweisungstechnik auf die nachfolgenden Anhänge. Die Richtlinie verfügt über
insgesamt sechs Anhänge.
Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorschriften soll in Sachsen
Anhalt durch die geplante Landesverordnung „Natura 2000“ erfolgen.
Der Entwurf der Landesverordnung „Natura 2000“ lag in der Zeit vom 4.
Oktober 2017 bis einschließlich 4. Dezember 2017 zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Am 9. Januar 2018 wurde um 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für
die Öffentlichkeit über die Inhalte der geplanten Landesverordnung Natura 2000
im Saal der Stadthalle Burg, Platz des Friedens 1 durchgeführt. Innerhalb
dieser Veranstaltung ist durch Vertreter des Landesverwaltungsamtes der Entwurf
der Verordnung sowie einzelne Regelungen der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Es wurde von der Möglichkeit Fragen zu stellen reger Gebrauch gemacht.
In der beiliegenden Stellungnahme der Stadt Burg ist auf mögliche
Auswirkungen auf die durch die Stadt Burg zu betreuenden Bereiche bzw. auf
Zuständigkeiten eingegangen worden. Parallel wurden erkennbare Auswirkungen auf
außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Burg liegende Bereiche direkt hingewiesen
(z.B. Landwirtschaft).
Nach Aussage des Landesverwaltungsamtes ist es vorgesehen, mit allen
Einwendern im persönlichen Gespräch die Einwendung zu erörtern. Hierfür ist
seitens der oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt der Zeitraum von
Februar bis September 2018 vorgesehen, danach soll die Verordnung überarbeitet
werden und gegen Ende 2018 durch die obere Naturschutzbehörde im
Landesverwaltungsamt in Kraft gesetzt werden.
Der Inhalt der Stellungnahme wurde mit den Fachbereichen in der
Stadtverwaltung abgestimmt.
Anlagen:
Stellungnahme der Stadt Burg zum Entwurf der Landesverordnung zur Ausweisung der NATURA2000 gebiete (N2000-LVO LSA) in der Fassung vom 26.1.2018
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beiliegende Stellungnahme der Stadt Burg zum Entwurf der Landesverordnung zur Ausweisung der Natura 2000 Gebiete (N2000-LVO LSA).
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |