Betreff
Ausweisung der Natura 2000 Gebiete mittels Landesverordnung (N2000-LVO LSA)/Auslegung des Verordnungsentwurfes
hier: Beschluss der Stellungnahme der Stadt Burg
Vorlage
017/2018
Art
Beschlussvorlage

Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz „Natura 2000“ von Schutzgebieten (FFH-Gebiete, englisch: Site of Community Importance, abgekürzt SCI) zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. Hierzu zählen auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete, die Vogelschutzgebiete (englisch: Special Protection Areas, abgekürzt SPA).

Der Regelungsgehalt der FFH-Richtlinie umfasst den Schutz von Lebensräumen (Art. 3 bis 11), spezielle Artenschutzregelungen (Art. 12 bis 16) sowie Regelungen zur Durchführung der Richtlinie, zur Information der Kommission, zu sonstigen flankierenden Maßnahmen und zur Öffentlichkeitsarbeit (Art. 17 bis 24). Vorangestellt sind in den Artikeln 1 und 2 Begriffsbestimmungen und eine Beschreibung der Richtlinienziele. Zur Konkretisierung der einzelnen Vorschriften bedient sich die Richtlinie der Verweisungstechnik auf die nachfolgenden Anhänge. Die Richtlinie verfügt über insgesamt sechs Anhänge.

Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorschriften soll in Sachsen Anhalt durch die geplante Landesverordnung „Natura 2000“ erfolgen.

Der Entwurf der Landesverordnung „Natura 2000“ lag in der Zeit vom 4. Oktober 2017 bis einschließlich 4. Dezember 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Am 9. Januar 2018 wurde um 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit über die Inhalte der geplanten Landesverordnung Natura 2000 im Saal der Stadthalle Burg, Platz des Friedens 1 durchgeführt. Innerhalb dieser Veranstaltung ist durch Vertreter des Landesverwaltungsamtes der Entwurf der Verordnung sowie einzelne Regelungen der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Es wurde von der Möglichkeit Fragen zu stellen reger Gebrauch gemacht.

In der beiliegenden Stellungnahme der Stadt Burg ist auf mögliche Auswirkungen auf die durch die Stadt Burg zu betreuenden Bereiche bzw. auf Zuständigkeiten eingegangen worden. Parallel wurden erkennbare Auswirkungen auf außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Burg liegende Bereiche direkt hingewiesen (z.B. Landwirtschaft).

Nach Aussage des Landesverwaltungsamtes ist es vorgesehen, mit allen Einwendern im persönlichen Gespräch die Einwendung zu erörtern. Hierfür ist seitens der oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt der Zeitraum von Februar bis September 2018 vorgesehen, danach soll die Verordnung überarbeitet werden und gegen Ende 2018 durch die obere Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt in Kraft gesetzt werden.

Der Inhalt der Stellungnahme wurde mit den Fachbereichen in der Stadtverwaltung abgestimmt.


Anlagen:

 

Stellungnahme der Stadt Burg zum Entwurf der Landesverordnung zur Ausweisung der NATURA2000 gebiete (N2000-LVO LSA) in der Fassung vom 26.1.2018


Der Stadtrat beschließt die als Anlage beiliegende Stellungnahme der Stadt Burg zum Entwurf der Landesverordnung zur Ausweisung der Natura 2000 Gebiete (N2000-LVO LSA).


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich