Gemäß § 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i.V.m. § 6 der Satzung des Wasserverbandes Burg werden die Vertreter der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung durch die Vertretung (Stadtrat) bestimmt.
Die Benennung der Vertreter aus den Fraktionen erfolgt auf der Grundlage des Hare/Niemeyer Berechnungsverfahrens, analog der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates. Die entsendende CDU/FDP/BFW Fraktion beantragte mit Schreiben vom 18. Januar 2018 die Bestätigung der Veränderung.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt folgende Veränderung der Vertreter der Stadt Burg in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg. Für Herrn David Nabs wird Herr Frank Dietrich ab 1. März 2018 als Vertreter entsendet.
Finanzielle Auswirkungen ?
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