Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Parchau/Bebauungsplan Nr. 104 "An der Mühlenstraße", OT Parchau
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
021/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst. Durch die zwischenzeitliche Änderung des Baugesetzbuches kann für dieses Bebauungsplanverfahren der § 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

1.     Nachverdichtung des bereits bebauten Grundstücks,

2.     vorhandene Erschließungsanlagen werden effektiver genutzt,

3.     keine Inanspruchnahme von außerhalb der Ortslage liegenden Flächen für eine Wohnbebauung und Erarbeitung einer städtebaulich sinnvollen Planung.

Es wird mit der Nachverdichtung die Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus eröffnet. Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 7. September 2017 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 20. November 2017 bis zum 21. Dezember 2017 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 17. November 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung sowie Umweltbericht eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


Anlagen:

Abwägungsanlage

 


1.   Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.   Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.   Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 104 vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich