hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am
15. Juni 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104
„An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau nach § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst. Durch
die zwischenzeitliche Änderung des Baugesetzbuches kann für dieses
Bebauungsplanverfahren der § 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.
Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:
1.
Nachverdichtung des bereits bebauten Grundstücks,
2.
vorhandene Erschließungsanlagen werden effektiver genutzt,
3.
keine Inanspruchnahme von außerhalb der Ortslage liegenden Flächen für
eine Wohnbebauung und Erarbeitung einer städtebaulich sinnvollen Planung.
Es
wird mit der Nachverdichtung die Möglichkeit zur Bebauung mit einem
Einfamilienhaus eröffnet. Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur
Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der
Ortschaft Parchau wurde am 7. September 2017 vom Stadtrat der Stadt Burg
gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen
in der Zeit vom 20. November 2017 bis zum 21. Dezember 2017 öffentlich und zu
jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom
17. November 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden
die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in
der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung
versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und
Weise in den Plan und die Begründung sowie Umweltbericht eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung
wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 104 vorzubereiten.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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