Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Parchau/Bebauungsplan Nr. 104 "An der Mühlenstraße", OT Parchau
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
022/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst. Durch die zwischenzeitliche Änderung des Baugesetzbuches kann für dieses Bebauungsplanverfahren der § 13b „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 BauGB“ angewendet werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ (OT Parchau) wurde, auf Grund der Dringlichkeit, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Erörterung gemäß § 4 (1) BauGB sowie der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde gemäß § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr.1. BauGB abgesehen.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

1.     Nachverdichtung des bereits bebauten Grundstücks,

2.     vorhandene Erschließungsanlagen werden effektiver genutzt,

3.     keine Inanspruchnahme von außerhalb der Ortslage liegenden Flächen für eine Wohnbebauung und Erarbeitung einer städtebaulich sinnvollen Planung.

Es wird mit der Nachverdichtung die Möglichkeit zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus eröffnet. Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau wurde am 7. September 2017 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 20. November 2017 bis zum 21. Dezember 2017 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 17. November 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 021/2018 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Anlagen:

Anlage 1.1 – Planzeichnung Bebauungsplan einschl. textlicher Festsetzungen Satzungsexemplar (Stand: Januar 2018)

Anlage 1.2 – Begründung Satzungsexemplar (Stand: Januar 2018)


1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017, aktueller Stand vom 05.01.2018 aufgrund Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 12/2014 vom 26. Juni 2014), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 104 „An der Mühlenstraße“ in der Ortschaft Parchau, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom Januar 2018 als Satzung.

2.      Die Begründung wird gebilligt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich