Die
Vertretung der Stadt Burg (Stadtrat) hat mit Beschluss 192/2017 die Gültigkeit
des Bürgerbegehrens, gem. § 26 KVG LSA, gegen die Benennung eines Platzes in
der Stadt Burg mit dem Namen Dr. Helmut Kohl festgestellt. Hieraus erwuchs die
rechtliche Notwendigkeit einen Bürgerentscheid, gem. § 27 Abs. 1 KVG LSA
durchzuführen. Dieser fand nach Beschluss des Stadtrates 193/2017 am 18. März
2018 statt.
Der Wahlausschuss der Stadt Burg stellte in seiner Sitzung
am 21. März 2018, gem. § 37 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG
LSA) folgendes Endergebnis einstimmig fest.
Abstimmungsberechtigte
19.518*
Abstimmungsberechtigte
ohne Sperrvermerk. 18.352
Abstimmungsberechtigte
mit Sperrvermerk 1.166
Abstimmende
zusammen 5.096
davon mit
Abstimmungsschein
1.035
ungültige Stimmen 16
gültige Stimmen 5.080
Wahlbeteiligung 26,1%
“Ja“-Stimmen 4.567 89,9%
“Nein“-Stimmen 513 10,1%
erforderliche „Ja“
Stimmzahl bei 25 v.H.* 4.880
erreichte „Ja“
Stimmenzahl 4.567
es fehlen 313
Des Weiteren wurde durch den Stadtwahlausschuss festgestellt, dass der Bürgerentscheid nicht die erforderliche Anzahl der Ja-Stimmen, gemäß § 27 Abs. 3 KVG LSA, erreicht hat und somit nicht erfolgreich war.
Beide Beschlüsse des Wahlausschusses wurden im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 12/2018 vom 23. März 2018 bekannt gemacht.
Einsprüche hiergegen, gem. § 50 KWG LSA, sind bisher nicht eingegangen.
Die Angelegenheit ist nunmehr durch den Stadtrat zu entscheiden.
Gemäß § 27 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) entscheidet der Stadtrat der Stadt Burg nach einem am 18. März 2018 durchgeführten, nicht erfolgreichen Bürgerentscheid, erneut über die im Bürgerentscheid gestellte Frage:
„Sind Sie dagegen,
dass in Burg ein Platz nach Dr. Helmut Kohl benannt wird?“
Diese Frage ist mit Ja oder Nein zu beantworten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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x Anzeige |
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nicht erforderlich |