hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen
(Abwägungsbesschluss)
1.Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am
16. März 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102
„An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen nach § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:
1.
Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Immobilie durch einen
Gewerbetrieb und
2.
in diesem Zusammenhang soll eine Nachverdichtung durch die Errichtung
eines Wohnhauses erfolgen.
Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur
Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in
der Ortschaft Reesen wurde am 15. Juni 2017 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst.
Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der
Zeit vom 05. September 2017 bis zum 09. Oktober 2017 und vom 19. Dezember 2017
bis zum 25. Januar 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel
dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 06. September 2017 zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen
Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage
dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung
versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art
und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse
des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
- Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung
der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §
3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der
Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis
der Abwägung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 102 vorzubereiten
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |