Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Reesen/Bebauungsplan Nr. 102 "An der Berliner Chaussee" OT Reesen
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen
(Abwägungsbesschluss)
Vorlage
046/2018
Art
Beschlussvorlage

1.Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 16. März 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

1.     Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Immobilie durch einen Gewerbetrieb und

2.     in diesem Zusammenhang soll eine Nachverdichtung durch die Errichtung eines Wohnhauses erfolgen.

Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen wurde am 15. Juni 2017 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 05. September 2017 bis zum 09. Oktober 2017 und vom 19. Dezember 2017 bis zum 25. Januar 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 06. September 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.

 


Anlagen:

Abwägungsanlage


  1. Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

  1. Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 102 vorzubereiten


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich