Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Reesen/Bebauungsplan Nr. 102 "An der Berliner Chaussee", OT Reesen
hier: Satzungbeschluss
Vorlage
047/2018
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 16. März 2017 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

1.     Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Immobilie durch einen Gewerbetrieb und

2.     in diesem Zusammenhang soll eine Nachverdichtung durch die Errichtung eines Wohnhauses erfolgen.

Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen wurde am 15. Juni 2017 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 05. September 2017 bis zum 09. Oktober 2017 und vom 19. Dezember 2017 bis zum 25. Januar 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 06. September 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 046/2018 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Satzungsexemplar (Stand: April 2018)

Anlage 2 – Begründung (Stand: April 2018)


1.         Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBI. I S. 2193) und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 12/2014 vom 26. Juni 2014 S.288), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom April 2018 als Satzung.

2.         Die Begründung wird gebilligt.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich