hier: Satzungbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 16. März 2017 den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen nach
§ 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB
gefasst.
Folgende Ziele werden mit der
Planung verfolgt:
1.
Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Immobilie durch einen
Gewerbetrieb und
2.
in diesem Zusammenhang soll eine Nachverdichtung durch die Errichtung
eines Wohnhauses erfolgen.
Die vorhandene Erschließungsanlage wird zur
Erschließung des Bebauungsplangebietes genutzt.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 102 „An der Berliner
Chaussee“ in der Ortschaft Reesen wurde am 15. Juni 2017 vom Stadtrat der Stadt
Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes
lagen in der Zeit vom 05. September 2017 bis zum 09. Oktober 2017 und vom 19.
Dezember 2017 bis zum 25. Januar 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht
aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 06. September
2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und
dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 046/2018 zur Entscheidung vorgelegt. Das
Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Der
Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab.
Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom Landkreis Jerichower Land ist nicht
erforderlich.
3. Weitere Verfahrensweise
Die
Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 –
Satzungsexemplar (Stand: April 2018)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: April 2018)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBI. I S.
2193) und § 8 Abs. 1 des
Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der
Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 12/2014 vom 26. Juni 2014 S.288),
beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 102 „An der
Berliner Chaussee“ in der Ortschaft Reesen, bestehend aus der Planzeichnung
(Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom April 2018 als Satzung.
2.
Die
Begründung wird gebilligt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan
mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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