Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau/Ausweisung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen "Am Detershagener Weg" in der Ortschaft Niegripp
hier: Entwurfs und Auslegungsbeschluss
Vorlage
108/2018
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich „Am Detershagener Weg“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 06. Februar 2017, 20. Jahrgang, Nr. 3 ortsüblich bekanntgemacht.

Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25. Juni 2018 bis zum 11. Juli 2018 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 21 am 15. Juni 2018 ortsüblich bekanntgemacht

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 8. Änderung fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

Die aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erlangten Erkenntniszugewinne sind, sofern sie für das geführte Planverfahren relevant waren, ergänzend in die Begründung zum Planentwurf aufgenommen worden. Die neu hinzugefügten Textbestandteile sind in roter Schrift in der Begründung auffindbar.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Planungsinhalte geführt.

 

 

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: September 2018)

Anlage 1.2 – Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: September 2018)


1.    Der als Anlage 1.1 beiliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird  in der Fassung vom September 2018 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt.

Der als Anlage 1.2 beigefügte Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.    Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt:
a)  die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
     Auslegung zu veranlassen;
b)  die öffentliche Auslegung durchzuführen;
c)  die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der
     Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich