hier: Entwurfs und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Einleitung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich „Am Detershagener Weg“ in
der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 06. Februar 2017, 20. Jahrgang, Nr. 3 ortsüblich bekanntgemacht.
Der
daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25. Juni 2018
bis zum 11.
Juli 2018 zu jedermanns Einsichtnahme
öffentlich aus. Diese frühzeitige öffentliche Auslegung
wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg,
Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang
Nr. 21 am 15. Juni 2018 ortsüblich
bekanntgemacht
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Mit
dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau,
Reesen und Schartau – 8. Änderung fortgeführt.
Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
Die
aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange erlangten Erkenntniszugewinne sind,
sofern sie für das geführte Planverfahren relevant waren, ergänzend in die
Begründung zum Planentwurf aufgenommen worden. Die neu hinzugefügten
Textbestandteile sind in roter Schrift in der Begründung auffindbar.
Die
frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben nicht zu einer grundsätzlichen
Änderung der Planungsinhalte geführt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
Nach
Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die
Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem
Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: September 2018)
Anlage 1.2 –
Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: September 2018)
1. Der als Anlage 1.1 beiliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom September 2018 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt.
Der als Anlage 1.2 beigefügte Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die ortsübliche Bekanntmachung über
die Durchführung der öffentlichen
Auslegung zu veranlassen;
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen;
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der
Beteiligung
der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren
Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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