Gesetzliche Grundlagen

Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) aufgestellt worden. Das KVG LSA wurde durch Bekanntmachung des Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft gesetzt (Artikel 23 Abs. 1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen – Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung – KomHVO) wurde berücksichtigt.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Erträge und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 weist der Ergebnisplan ordentliche Erträge in Höhe von 39.756.100 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 45.029.600 EUR aus. Als Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.273.500 EUR für das Haushaltsjahr 2019 erwartet. Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Die abzuführende Kreisumlage, Tarifsteigerungen, erhöhte Investitionsabschreibungen sowie die Bezuschussung der Fortführungsorganisation sind als wesentliche Einflussfaktoren auf das Ergebnis auszumachen. Wie der mittelfristigen Ergebnisplanung zu entnehmen ist, wird unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Ausgleich des Ergebnishaushaltes im Jahr 2022, und damit innerhalb des gesetzlichen Haushaltskonsolidierungszeitraums, erreicht.

Die Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 sind im Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im Finanzplan) weist einen Saldo in Höhe von – 4.110.300 EUR aus. Damit übersteigen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird jedoch ab dem Jahr 2021 ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erwartet. Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt der Finanzplan die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dar. Auch hier übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen. Im Ergebnis ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 777.800 EUR (Zeile 23 im Finanzplan) für das Jahr 2019 erforderlich, um die investiven Auszahlungen vollständig zu decken. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2019 aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag (Zeile 24 im Finanzplan) von insgesamt 4.888.100 EUR. Unter Berücksichtigung der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und dem daraus resultierenden Saldo in Höhe von – 247.400 EUR für das Jahr 2019, wird eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von – 5.135.500 EUR zum Ende des Haushaltsjahres erwartet.

Das so zu erwartende Finanzdefizit in Höhe von 5.135.500 EUR macht weiterhin die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der mittelfristigen Finanzplanung der Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende des Jahres 2018 wird ein kumulierter Fehlbetrag (einschließlich des Altfehlbetrages aus der kameralen Haushaltsführung) in Höhe von insgesamt 14 Millionen EUR prognostiziert. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2019 ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von 19.135.500 EUR notwendig, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wird dies auch weiterhin notwendig sein. Aus dem Finanzplan (Zeile 30) wird jedoch auch ersichtlich, dass ab dem Jahr 2022 Überschüsse zu erwarten sind. Erst mit diesen Überschüssen kann das bis dahin ansteigende Defizit abgebaut werden. Auf Grund dieser Situation ist die Stadt Burg aufgefordert, ein Tilgungskonzept (Vorbericht S.61) bzw. einen Tilgungsplan vorzulegen. Ziel ist es, das aufgelaufene Defizit zumindest stufenweise abzubauen. Unter den aktuellen Voraussetzungen kann die Stadt Burg die Genehmigungsfreigrenze im Jahr 2029 erreichen. 

Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation ist die Stadt Burg weiterhin verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuführen, welches ebenso als Anlage beigefügt ist.

Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen plant die Stadt Burg, zusätzlich zu den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen (Vorbericht Seite 40 ff.). Neben unaufschiebbaren Investitionen im Bereich des Infrastrukturvermögens (Straßen, Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges im Jahr 2020, die Umsetzung der STARK V und anvisierten STARK III – Projekte ist die Sanierung der Schwimmhalle Burg hervorzuheben. Da viele dieser Projekte über mehrere Planjahre und zusätzlich mit Fördermitteln realisiert werden, sind zum Teil Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Sie bedürfen insgesamt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Mit dem Haushalt 2019 werden zusätzlich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 18.204.700 EUR veranschlagt.

Trotz der zusätzlichen Defizite in der Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2019 ist, unter den gegenwärtigen Bedingungen, in den Folgejahren ein deutlicher Rückgang der Defizite zu erkennen. Die Ergebnisplanung lässt am dem Jahr 2022 in der Tendenz steigende Jahresüberschüsse erwarten. Auch die Finanzplanung prognostiziert bereits ab dem Jahr 2021 positive Finanzmittelbestände, sodass auch hier der Ausgleich der Finanzplanung möglich ist und mit den erwarteten Überschüssen das aufgelaufene Defizit abgebaut und die dauerhafte Leistungsfähigkeit stufenweise hergestellt werden kann.


Anlagen:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Haushaltssicherungskonzept

Beteiligungsbericht


Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2019, das Konsolidierungsprogramm und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

Grundsatzbeschluss                       

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich