Gesetzliche
Grundlagen
Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des
Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) aufgestellt worden. Das
KVG LSA wurde durch Bekanntmachung des Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz
und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit
Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft gesetzt (Artikel 23 Abs. 1
Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung
des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land
Sachsen – Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung
(Kommunalhaushaltsverordnung – KomHVO) wurde berücksichtigt.
Die
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend
der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen
ergebnis- und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Der Haushaltplan ist
damit die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und im Innenverhältnis für die
Gemeinde verbindlich. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Der Haushaltsplan
beinhaltet die voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie
Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Erträge
und Aufwendungen werden im Ergebnisplan dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2019
weist der Ergebnisplan ordentliche
Erträge in Höhe von 39.756.100 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von
45.029.600 EUR aus. Als Ergebnis wird ein Jahresfehlbetrag
in Höhe von 5.273.500 EUR für das Haushaltsjahr 2019 erwartet. Der
Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Die abzuführende Kreisumlage,
Tarifsteigerungen, erhöhte Investitionsabschreibungen sowie die Bezuschussung
der Fortführungsorganisation sind als wesentliche Einflussfaktoren auf das
Ergebnis auszumachen. Wie der mittelfristigen Ergebnisplanung zu entnehmen ist,
wird unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Ausgleich des
Ergebnishaushaltes im Jahr 2022, und damit innerhalb des gesetzlichen
Haushaltskonsolidierungszeitraums, erreicht.
Die
Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Für das
Haushaltsjahr 2019 sind im Finanzplan Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen. Der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im Finanzplan) weist einen Saldo in Höhe von – 4.110.300 EUR aus. Damit übersteigen
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit. Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird jedoch
ab dem Jahr 2021 ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
erwartet. Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit stellt der Finanzplan die
Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit dar. Auch hier
übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen. Im Ergebnis ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 777.800 EUR
(Zeile 23 im Finanzplan) für das Jahr 2019 erforderlich, um die investiven
Auszahlungen vollständig zu decken. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2019 aus
dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus
Investitionstätigkeit ein Finanzmittelfehlbetrag
(Zeile 24 im Finanzplan) von insgesamt 4.888.100 EUR. Unter
Berücksichtigung der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
und dem daraus resultierenden Saldo in Höhe von – 247.400 EUR für das Jahr 2019, wird eine Veränderung
des Finanzmittelbestandes in Höhe von – 5.135.500 EUR
zum Ende des Haushaltsjahres erwartet.
Das so zu
erwartende Finanzdefizit in Höhe von 5.135.500 EUR macht weiterhin die
Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten, wie auch bereits aus der
mittelfristigen Finanzplanung der Vorjahre ersichtlich, erforderlich. Zum Ende
des Jahres 2018 wird ein kumulierter Fehlbetrag (einschließlich des
Altfehlbetrages aus der kameralen Haushaltsführung) in Höhe von insgesamt 14
Millionen EUR prognostiziert. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2019 ein Liquiditätskreditrahmen in Höhe von
19.135.500 EUR notwendig, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu
gewährleisten. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wird dies auch
weiterhin notwendig sein. Aus dem Finanzplan (Zeile 30) wird jedoch auch
ersichtlich, dass ab dem Jahr 2022 Überschüsse zu erwarten sind. Erst mit
diesen Überschüssen kann das bis dahin ansteigende Defizit abgebaut werden. Auf
Grund dieser Situation ist die Stadt Burg aufgefordert, ein Tilgungskonzept (Vorbericht S.61) bzw.
einen Tilgungsplan vorzulegen. Ziel ist es, das aufgelaufene Defizit zumindest
stufenweise abzubauen. Unter den aktuellen Voraussetzungen kann die Stadt Burg
die Genehmigungsfreigrenze im Jahr 2029 erreichen.
Auf Grund
der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation ist die Stadt Burg weiterhin
verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept
fortzuführen, welches ebenso als Anlage beigefügt ist.
Trotz der
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen plant die Stadt Burg, zusätzlich zu
den fortzuführenden Investitionen, weitere Investitionsmaßnahmen (Vorbericht
Seite 40 ff.). Neben unaufschiebbaren Investitionen im Bereich des Infrastrukturvermögens
(Straßen, Straßenquerungen, Brücken), die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
im Jahr 2020, die Umsetzung der STARK V und anvisierten STARK III – Projekte
ist die Sanierung der Schwimmhalle Burg hervorzuheben. Da viele dieser Projekte
über mehrere Planjahre und zusätzlich mit Fördermitteln realisiert werden, sind
zum Teil Verpflichtungsermächtigungen
notwendig. Sie bedürfen insgesamt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Mit dem Haushalt 2019 werden zusätzlich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von insgesamt 18.204.700 EUR veranschlagt.
Trotz der
zusätzlichen Defizite in der Ergebnis- und Finanzplanung für das Jahr 2019 ist,
unter den gegenwärtigen Bedingungen, in den Folgejahren ein deutlicher Rückgang
der Defizite zu erkennen. Die Ergebnisplanung lässt am dem Jahr 2022 in der
Tendenz steigende Jahresüberschüsse erwarten. Auch die Finanzplanung
prognostiziert bereits ab dem Jahr 2021 positive Finanzmittelbestände, sodass
auch hier der Ausgleich der Finanzplanung möglich ist und mit den erwarteten
Überschüssen das aufgelaufene Defizit abgebaut und die dauerhafte
Leistungsfähigkeit stufenweise hergestellt werden kann.
Anlagen:
Haushaltsplan und
Haushaltssatzung
Haushaltssicherungskonzept
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2019, das Konsolidierungsprogramm und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |