Die Verbesserung der Erschließungsanlage Kreuzgang wurde im Jahr 2017
baulich fertig gestellt.
Infolge der bisher erfolglosen Verhandlung mit einem Eigentümer konnte
eine Teilfläche, auf der die Verkehrsanlage liegt, mit einer Größe von 132 m²,
nicht erworben werden. Es ist zu erwarten, dass der Erwerb der Fläche sich um
einen zurzeit noch nicht bestimmbaren Zeitraum verzögern wird.
Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren
zu sichern, ist die Abspaltung der Grunderwerbskosten von den anderen
beitragsfähigen Kosten vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen:
- § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 4
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg
- § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG
LSA)
-
§
7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c Hauptsatzung der Stadt Burg
Anlagen: keine
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt durch Abspaltung der Grunderwerbskosten die Teilbeitragserhebung Erschließungsanlage Kreuzgang.
Die Beiträge für die Refinanzierung des Aufwandes für den Grunderwerb sind nach dem Abschluss der Grundstückskäufe selbständig zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2019 EUR |
Produktsachkonto |
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Finanzplan |
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Folgejahr: |
2020 EUR |
541101601.688100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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