Betreff
Kostenspaltungsbeschluss für die Erschließungsanlage Kreuzgang
Vorlage
113/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Verbesserung der Erschließungsanlage Kreuzgang wurde im Jahr 2017 baulich fertig gestellt.

Infolge der bisher erfolglosen Verhandlung mit einem Eigentümer konnte eine Teilfläche, auf der die Verkehrsanlage liegt, mit einer Größe von 132 m², nicht erworben werden. Es ist zu erwarten, dass der Erwerb der Fläche sich um einen zurzeit noch nicht bestimmbaren Zeitraum verzögern wird.

Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren zu sichern, ist die Abspaltung der Grunderwerbskosten von den anderen beitragsfähigen Kosten vorzunehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

-       § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 4 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg

-       § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)

-       § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c Hauptsatzung der Stadt Burg


Anlagen: keine


Der Bau- und Umweltausschuss beschließt durch Abspaltung der Grunderwerbskosten die Teilbeitragserhebung Erschließungsanlage Kreuzgang.

Die Beiträge für die Refinanzierung des Aufwandes für den Grunderwerb sind nach dem Abschluss der Grundstückskäufe selbständig zu erheben.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2019 EUR

Produktsachkonto

Finanzplan

Folgejahr:

2020                EUR

541101601.688100                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich