Betreff
Kostenspaltungsbeschluss für die Erschließungsanlage B1 Conrad-Tack-Ring (vom Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Zerbster Chaussee bis zum Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Wasserstraße / Grabower Landstraße)
Vorlage
114/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Verbesserung der Nebenanlagen der Erschließungsanlage B1 Conrad-Tack-Ring (vom Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Zerbster Chaussee bis zum Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Wasserstraße /Grabower Landstraße)  wurde im Jahr 2017 baulich fertig gestellt.

Infolge der bisher erfolglosen Verhandlungen mit mehreren Eigentümern konnten einige Teilflächen, auf der die Verkehrsanlage liegt, mit einer Größe von insgesamt 134 m², nicht erworben werden. Es ist zu erwarten, dass der Erwerb der Fläche sich um einen zurzeit noch nicht bestimmbaren Zeitraum verzögern wird.

Desweiteren wird sich im Zuge einer noch durchzuführenden Vermessung zeigen, ob sich eventuell noch weitere Teile von Gehwegflächen im privaten Eigentum befinden.

Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren zu sichern, ist die Abspaltung der Grunderwerbskosten von den anderen beitragsfähigen Kosten vorzunehmen.

Rechtsgrundlagen:

-       § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 4 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg

-       § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)

-       § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c Hauptsatzung der Stadt Burg

 


Anlagen: keine


Der Bau- und Umweltausschuss beschließt durch Abspaltung der Grunderwerbskosten die Teilbeitragserhebung für die Erschließungsanlage B1 Conrad-Tack-Ring (vom Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Zerbster Chaussee bis zum Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Wasserstraße /Grabower Landstraße).

Die Beiträge für die Refinanzierung des Aufwandes für den Grunderwerb sind nach dem Abschluss der Grundstückskäufe selbständig zu erheben.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2019 EUR

Produktsachkonto

Finanzplan

Folgejahr:

2020                EUR

       541100000.688100 und    545121502.688100                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich