Die Verbesserung der Nebenanlagen der Erschließungsanlage B1
Conrad-Tack-Ring (vom Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Zerbster Chaussee bis
zum Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Wasserstraße /Grabower Landstraße) wurde im Jahr 2017 baulich fertig gestellt.
Infolge der bisher erfolglosen Verhandlungen mit mehreren Eigentümern
konnten einige Teilflächen, auf der die Verkehrsanlage liegt, mit einer Größe
von insgesamt 134 m², nicht erworben werden. Es ist zu erwarten, dass der
Erwerb der Fläche sich um einen zurzeit noch nicht bestimmbaren Zeitraum
verzögern wird.
Desweiteren wird sich im Zuge einer noch durchzuführenden Vermessung
zeigen, ob sich eventuell noch weitere Teile von Gehwegflächen im privaten
Eigentum befinden.
Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren
zu sichern, ist die Abspaltung der Grunderwerbskosten von den anderen
beitragsfähigen Kosten vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen:
- § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 4
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg
- § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG
LSA)
- § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c
Hauptsatzung der Stadt Burg
Anlagen: keine
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt durch Abspaltung der
Grunderwerbskosten die Teilbeitragserhebung für die Erschließungsanlage B1
Conrad-Tack-Ring (vom Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Zerbster Chaussee bis
zum Kreuzungsbereich Conrad-Tack-Ring / Wasserstraße /Grabower Landstraße).
Die Beiträge für die Refinanzierung des Aufwandes für den Grunderwerb
sind nach dem Abschluss der Grundstückskäufe selbständig zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2019 EUR |
Produktsachkonto |
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Finanzplan |
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Folgejahr: |
2020 EUR |
541100000.688100 und 545121502.688100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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