Die Verbesserung der Nebenanlagen der Erschließungsanlage B1
Wasserstraße (vom Kreuzungsbereich Wasserstraße / Berliner Chaussee bis zum
Beginn des Außenbereiches Wasserstraße Höhe Ihlebrücke) wurde im Jahr 2017
baulich fertig gestellt.
Im Zuge einer noch durchzuführenden Vermessung ist zu erwarten, dass
sich eine Teilfläche des Gehweges im privaten Eigentum befindet. Die Größe der
Fläche steht noch nicht fest.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Erwerb dieser Fläche um einen
zurzeit noch nicht bestimmbaren Zeitraum verzögern wird.
Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren
zu sichern, ist die Abspaltung der Grunderwerbskosten von den anderen
beitragsfähigen Kosten vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen:
- § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 4 Straßenausbaubeitragssatzung
der Stadt Burg
- § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG
LSA)
- § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c
Hauptsatzung der Stadt Burg
Anlagen: keine
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt durch Abspaltung der
Grunderwerbskosten die Teilbeitragserhebung für die Erschließungsanlage B1
Wasserstraße (vom Kreuzungsbereich Wasserstraße / Berliner Chaussee bis zum
Beginn des Außenbereiches Wasserstraße Höhe Ihlebrücke).
Die Beiträge für die Refinanzierung des Aufwandes für den Grunderwerb
sind nach dem Abschluss der Grundstückskäufe selbständig zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2019 EUR |
Produktsachkonto |
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Finanzplan |
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Folgejahr: |
2020 EUR |
541100000.688100 und
545121502.688100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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