Betreff
Kostenspaltungsbeschluss für die Erschließungsanlage B 1 Wasserstraße (vom Kreuzungsbereich Wasserstraße / Berliner Chaussee bis zum Beginn des Außnbereichs Wasserstraße Höhe Ihlebrücke)
Vorlage
115/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Verbesserung der Nebenanlagen der Erschließungsanlage B1 Wasserstraße (vom Kreuzungsbereich Wasserstraße / Berliner Chaussee bis zum Beginn des Außenbereiches Wasserstraße Höhe Ihlebrücke) wurde im Jahr 2017 baulich fertig gestellt.

Im Zuge einer noch durchzuführenden Vermessung ist zu erwarten, dass sich eine Teilfläche des Gehweges im privaten Eigentum befindet. Die Größe der Fläche steht noch nicht fest.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Erwerb dieser Fläche um einen zurzeit noch nicht bestimmbaren Zeitraum verzögern wird.

Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren zu sichern, ist die Abspaltung der Grunderwerbskosten von den anderen beitragsfähigen Kosten vorzunehmen.

Rechtsgrundlagen:

-       § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 4 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg

-       § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA)

-       § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c Hauptsatzung der Stadt Burg

 


Anlagen: keine


Der Bau- und Umweltausschuss beschließt durch Abspaltung der Grunderwerbskosten die Teilbeitragserhebung für die Erschließungsanlage B1 Wasserstraße (vom Kreuzungsbereich Wasserstraße / Berliner Chaussee bis zum Beginn des Außenbereiches Wasserstraße Höhe Ihlebrücke).

Die Beiträge für die Refinanzierung des Aufwandes für den Grunderwerb sind nach dem Abschluss der Grundstückskäufe selbständig zu erheben.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2019 EUR

Produktsachkonto

Finanzplan

Folgejahr:

2020                EUR

541100000.688100 und 545121502.688100                     

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich