Betreff
Nachnutzungskonzept Landesgartenschau - Öffnungszeiten Kernflächen
Vorlage
117/2018
Art
Beschlussvorlage

In seiner Sitzung am 13. September hat der Stadtrat die Benutzungsordnung der Stadt Burg für die öffentlichen Parkanlagen „Goethepark“, „Flickschupark“, „Weinberg“ und „Ihle-Gärten“ beschlossen.

Gem. § 3 der Parkordnung kann die Stadt Burg die Benutzung der Parkanlagen zeitlich beschränken.

Mit Beschluss 098/2018 hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Bildung einer Arbeitsgruppe für die Nachnutzung der Landesgartenschauflächen beauftragt. Die AG empfiehlt, die Kernflächen täglich von 21.30 – 6.30 Uhr zu verschließen. In der übrigen Zeit ist der kostenlose öffentliche Zugang gesichert. Die Beschränkung der Nutzung in der Nacht erfolgt aus ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Betrachtungen.

Ferner wird empfohlen, die Akzeptanz der Maßnahme für 1 Jahr zu beobachten und dann die Notwendigkeit erneut zu erörtern.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt, die ehemaligen Landesgartenschauflächen Goethepark, Weinberg, Ihle-Gärten und Flickschupark in der Zeit von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr ganzjährig zu öffnen.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich