In seiner Sitzung am 13. September hat der Stadtrat die Benutzungsordnung
der Stadt Burg für die öffentlichen Parkanlagen „Goethepark“, „Flickschupark“,
„Weinberg“ und „Ihle-Gärten“ beschlossen.
Gem. § 3 der Parkordnung kann die Stadt Burg die Benutzung der
Parkanlagen zeitlich beschränken.
Mit Beschluss 098/2018 hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Bildung
einer Arbeitsgruppe für die Nachnutzung der Landesgartenschauflächen
beauftragt. Die AG empfiehlt, die Kernflächen täglich von 21.30 – 6.30 Uhr zu verschließen.
In der übrigen Zeit ist der kostenlose öffentliche Zugang gesichert. Die
Beschränkung der Nutzung in der Nacht erfolgt aus ordnungs- und
sicherheitsrechtlichen Betrachtungen.
Ferner wird empfohlen, die Akzeptanz der Maßnahme für 1 Jahr zu beobachten
und dann die Notwendigkeit erneut zu erörtern.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt, die ehemaligen Landesgartenschauflächen Goethepark, Weinberg, Ihle-Gärten und Flickschupark in der Zeit von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr ganzjährig zu öffnen.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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