Betreff
Beitritt der Stadt Burg als Mitglied zur Genossenschaft Kommunale IT-Union (KITU)
Vorlage
126/2014
Art
Beschlussvorlage

Die Erwartungen an die Kommunen bezüglich ihrer Dienstleistungen für Bürger und Wirtschaft steigen. Insbesondere steigen die Anforderungen und Erwartungen an transparente und effiziente Verwaltungsstrukturen. Der Einsatz von Informationstechnologie ist ein zentrales Instrument, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.

Vor diesem Hintergrund bieten sich die Bündelung der kommunalen Nachfrage in Sachsen-Anhalt, die Beratung der Kommunen bei der Bedarfsdefinition und der fachlich begleitete Einkauf der benötigten IT-Lösungen an. Sinnvoll ist darüber hinaus der Betrieb von

IT-Verfahren, die aufgrund der hohen Standardisierung erhebliche Effizienzvorteile erwarten lassen. So können Qualität und Kosten durch Nutzung von Synergien optimiert werden.

In diesem Zusammenhang stellen sich nachfolgende Herausforderungen:

-    im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit die unterschiedlich vorhandenen
Ressourcen der Kommunen in Sachsen-Anhalt zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung in einer belastbaren und tragfähigen Struktur zu bündeln,

-    den Kommunen in Sachsen-Anhalt ein maßgeschneidertes Dienstleistungsangebot im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verfügung zu stellen, auf das sie zugreifen können, ohne zeitintensive und formalisierende Beschaffungsverfahren durch-führen zu müssen.

Die notwendige Struktur ist durch die im Dezember 2009 gegründete Genossenschaft geschaffen worden. Die Kommunen, die an dem Modell interessiert sind, treten der neu gegründeten Genossenschaft bei, die die Nachfrage ihrer Mitglieder erfasst, zu Gunsten der Mitglieder optimiert und bei der KID Magdeburg GmbH, dem kommunalen IT-Dienstleister im Land Sachsen-Anhalt, einkauft.

Die Genossenschaft soll in Zusammenarbeit mit der KID Magdeburg GmbH effiziente

IT-Lösungen entwickeln und den Mitgliedern der Genossenschaft und damit den Kommunen zur Nutzung bereitstellen, ohne dass sich die Notwendigkeit der Bedarfsdefinition und vorangehender Ausschreibungsverfahren stellen. Die Ausschreibungspflicht entsteht erst auf der Ebene der KID Magdeburg GmbH, die die bestehenden vergaberechtlichen Vorschriften umsetzt. Durch das Modell der Genossenschaft haben die Mitglieder Zugriff auf effektive und effiziente IT-Dienstleistungen.

Folgende Vorteile sind damit verbunden:

-    Durch die Mitnutzung größerer Strukturen beim Einkauf von IT lässt sich eine größere
Effizienz erreichen und Haushaltsmittel einsparen (Einkaufsgemeinschaft).

-    Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können zeitnah und in Zusammen-
arbeit mit anderen Kommunen umgesetzt werden.

-    Die zunehmende Komplexität beim Einsatz von IT und die steigenden Anforderungen an
Datenschutz und Datensicherheit werden von fachkundigem Personal unterstützt.

-    Es steht jedem Mitglied frei, das Leistungsportfolio der Genossenschaft nach eigenem
Bedarf zu nutzen.

-    Bestehende Verträge oder Neuabschlüsse mit anderen IT-Dienstleistern bleiben weiterhin
möglich.

-    Jedes Mitglied kann jederzeit Dienstleistungen der Genossenschaft in Anspruch nehmen,
ohne weitergehende Verpflichtung.

Vorteile der Organisationsform Genossenschaft

-    Einfache Aufnahme von Mitgliedern ohne besondere formale Anforderungen, wie z.B.
     einer notariellen Beurkundung.

-    Keine Bewertungsprobleme der Genossenschaftsanteile bei Ein- bzw. Austritt.

-    Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung der Satzung des Geschäftsmodells erfolgt durch
den Genossenschaftsverband als unabhängigen Prüfer (unbeschadet der kommunalaufsichtlichen Prüfung bei beabsichtigtem Beitritt einer Kommune).

-    Eine Genossenschaft ist eigenorganschaftlich strukturiert, Mitglieder und Handelnde
verfolgen dieselben Interessen, eine Fremdorganschaft ist ausgeschlossen.

Gründungsmitglieder waren:

-    die Landeshauptstadt Magdeburg,

-    die Einheitsgemeinde Barleben und

-    die Kommunale Informationsdienste GmbH (KID).

Weiterhin sind Landkreis Stendal, Burgenlandkreis und Saalekreis, Jerichow, Hansestadt Stendal, Osterwieck, Verbandsgemeinde Wethautal, Nienburg, Bernburg, Wanzleben-Börde, Verbandsge-meinde Obere Aller, Gemeinde Huy, Blankenburg, Haldensleben, Gemeinde Nordharz, Weißenfels, Sülzetal, Halberstadt, Zeitz, Ilsenburg, Calbe (Saale), Tangerhütte, Wernigerode, Wolmirstedt, Oranienbaum-Wörlitz, Tangermünde, Verbandsgemeinde An der Finne und Stadt Zerbst der Genossenschaft beigetreten.

Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit

Die Konstruktion der Kommunalen IT-Union erlaubt es, dass Kommunen als Genossen-schaftsmitglieder flexibel und Schritt für Schritt den Betrieb ihrer IT optimieren können, ohne zu viele Kompromisse bezüglich der vorhandenen Strukturen machen zu müssen.

Konkrete Vorteile für die Stadt Burg im Rahmen der Mitgliedschaft:

   Durch themenbezogene Arbeitskreise können Erfahrungen mit anderen Kommunen zu
aktuellen Entwicklungen und eingesetzten Programmen ausgetauscht werden (z.B. e-Vergaberecht, neues Kinderförderungsgesetz, digitales Dokumentenmanagement usw.).
Damit können Einsparungen für nicht benötigte Beratungsleistungen externer Firmen erzielt werden.

   Beschaffung von Technik

Ohne Ausschreibungserfordernis kann die Stadtverwaltung kurzfristig und unbürokratisch
Hardware zu günstigen Konditionen beschaffen.

   Langfristig angestrebte gemeinsame Projekte:

1.         Pilotprojekt Elektronische Postdienstleistung (E-Postbox),

2.         Neue Anwendungssoftware für das Finanzwesen,

3.         Dokumentenmanagementsystem,

4.         Liegenschafts- und Gebäudemanagementsystem,

5.         Erneuerung der Telefonie,

6.         Elektronische Vergabe (e-Vergabe),

7.         Elektronisches Meldeportal (eMR),

Durch die Nutzung der vorhandenen Ressourcen und das Know-how der Genossenschaft können perspektivisch die kommunalen Kernverfahren in kleinen Schritten konsolidiert werden.


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den Beitritt zur Kommunalen IT-Union (KITU) zum 01.01.2015.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                               5.000 EUR

Land:                       EUR

                               1.200 EUR

                                               

Sonstige:                  EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         6.200 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         1.200 EUR

       11124 – 9999 – 784400
       11141 – 9999 – 542900

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

x  Anzeige

  nicht erforderlich