Der Frauenchor Schartau reichte am 22. Oktober 2018 einen Antrag auf
Zuschuss für die Durchführung des Weihnachtskonzertes in Höhe von
300,00 EUR ein.
Gemäß 2.1.1 der Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom
29. Juni 2015 werden vorrangig Maßnahmen und Projekte, die für alle
Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind, im öffentlichen Interesse liegen und
Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, gefördert.
Am 3. Advent findet in der Schartauer Kirche das Adventskonzert des
Schartauer Frauenchores statt. Für kulturelle Umrahmung sorgt nicht nur der
Frauenchor Schartau, sondern auch weitere Künstler. Das Adventskonzert ist für
alle Bürger der Stadt Burg und ihren Ortschaften zugänglich.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 530,00 EUR
Davon förderfähig: 500,00 EUR
Eigenmittel des Trägers: 230,00 EUR
Zuschuss der Stadt Burg: 300,00 EUR
HH-Ansatz 2018: 1.100,00 EUR
Bereits verfügt/vorgemerkt: 650,00 EUR
(Stand: 22.10.2018)
Zuschuss: 300,00 EUR
(beantragt: 300,00 EUR)
Rest verfügbarer Mittel: 150,00 EUR
Anlagen: Antrag Frauenchor Schartau
Der Ortschaftsrat Schartau stimmt dem als Anlage beigefügten Antrag des Frauenchor Schartau auf Zuschuss für die Durchführung des Weihnachtskonzertes in Höhe von 300,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 zu.
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
281000000.531800 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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