hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.
Juni 2018 mit der Beschlussvorlage 051/2018 die Einleitung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 76 „Audi Autohaus an der Magdeburger Chaussee - Westseite“
beschlossen.
Folgende Ziele werden mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt:
·
Änderung
der Bezeichnung des Bebauungsplanes
·
Erweiterung
der überbaubaren Grundstücksfläche
·
Verlagerung
der Wendeanlage vom Baugrundstück in die öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Bebauungsplanänderung soll unter der Planbezeichnung „Gewerbegebiet
an der Magdeburger Chaussee – Westseite“ geführt werden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
geändert.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 1. Änderung
„Gewerbegebiet an der Magdeburger Chaussee – Westseite“ wurde am 13. September
2018 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige
Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 24. September 2018 bis zum
26. Oktober 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom
28. September 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden
die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in
der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung
mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine
Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich
war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und in die Begründung
eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung
wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Anlage 1
(Abwägungsanlage)
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 1. Änderung „Gewerbegebiet an der Magdeburger Chaussee - Westseite“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 76 1. Änderung vorzubereiten
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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