Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Bebauungsplan Nr. 76 1. Änderung "Gewerbegebiet an der Magdeburger Chaussee - Westseite"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
001/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 mit der Beschlussvorlage 051/2018 die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Audi Autohaus an der Magdeburger Chaussee - Westseite“ beschlossen.

Folgende Ziele werden mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt:

·        Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes

·        Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche

·        Verlagerung der Wendeanlage vom Baugrundstück in die öffentlichen Verkehrsflächen.

Die Bebauungsplanänderung soll unter der Planbezeichnung „Gewerbegebiet an der Magdeburger Chaussee – Westseite“ geführt werden.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 76 1. Änderung „Gewerbegebiet an der Magdeburger Chaussee – Westseite“ wurde am 13. September 2018 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 24. September 2018 bis zum 26. Oktober 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom
28. September 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der

Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und in die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


Anlagen:

 

Anlage 1 (Abwägungsanlage)


1.    Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 1. Änderung „Gewerbegebiet an der Magdeburger Chaussee - Westseite“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.    Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.    Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 76 1. Änderung vorzubereiten


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich