Betreff
Kleingartenentwicklungskonzept - Aufgabenstellung und Einleitung des Planungsverfahrens
Vorlage
002/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Kreisverband der Kleingartenfreunde Burg e.V. ist an die Stadt Burg mit der Bitte herangetreten, die Situation und Zukunft des Kleingartenwesens in der Stadt näher zu beleuchten.

Der Kreisverband stellte einen zunehmenden Leerstand von Parzellen in den Mitgliedsvereinen fest. 2017 lag dieser bereits bei 15 % mit steigender Tendenz. Dazu kommt eine stärker werdende Überalterung der verbliebenden Pächter. Etwa zwei Drittel der Kleingärtner sind aktuell über 60 Jahre alt. Aus Sicht des Jahres 2017 muss für das Jahr 2030 von rund 400 nicht genutzten Kleingärten in der Kernstadt ausgegangen werden. Eine durchschnittliche Gartengröße vorausgesetzt, läge damit ca. 16 ha Siedlungsfläche brach. Die finanziellen Auswirkungen auf die Vereine sind tiefgreifend, dabei sind steigende Pachtkosten, steigende Unterhaltskosten und Kosten für die Beseitigung von baulichen Anlagen aufgegebener Parzellen beispielhaft zu nennen.

Kleingärten haben für die Stadtentwicklung eine große Bedeutung:

Kleingärten wirken sozial stabilisierend:

-              sie sind Bindefaktor an die Stadt,

-              sie wirken stabilisierend auf die Mieterschaft von Geschosswohnungsbeständen,

-              sie fördern über ihre Vereinsstrukturen Integration und Netzwerkbildung.

Kleingärten ergänzen die kommunale Infrastruktur:

-              sie stellen ein für die öffentliche Hand kostenfreies Freizeit- und Erholungsangebot
dar,

-              sie wirken gesundheitsfördernd, bildend und sozialisierend.

Kleingärten sorgen für eine klimatische Entlastung:

-              ab 2,5 ha Fläche, das betrifft 5 Kolonien in Burg, wirken innerstädtische
Kleingartenkolonien als Kaltluftentstehungsgebiete und sind klimarelevant,

-              bei entsprechender Lage und Größe stellen Kleingartenkolonien Frischluftschneisen
im Siedlungskontext dar,

-              Kleingartenkolonien können Grünzüge im Siedlungsgebiet darstellen, ohne dass sie
kommunaler Pflege und Unterhalt bedürfen.

Kleingärten wirken ökologisch ausgleichend:

-              durch ihre Artenvielfalt,

-              als Biotopverbunde im Stadtraum,

-              durch die Schaffung von Naturverständnis.

Das Kleingartenentwicklungskonzept soll die bestehenden Kolonien hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten bewerten. Es sollen Maßnahmen herausgearbeitet werden, das Kleingartenwesen in der Stadt zu stabilisieren. Sparten ohne Zukunftsfähigkeit sollen identifiziert und Maßnahmen für deren schonende Rückführung ermittelt werden. Für die frei werdenden Flächen sollen Perspektiven untersucht werden. Im Ergebnis soll die Stadt ein Handlungskonzept für die weitere konkrete Umsetzung erhalten.

Die Stadt Burg beabsichtigt die externe Vergabe der planerischen Leistung an ein leistungsfähiges Büro. Für 2019 und 2020 sind bzw. werden entsprechende Haushaltsmittel eingestellt. Die Auswahl des Büros erfolgt nach Bestätigung dieses Beschlusses mittels der anliegenden Aufgabenstellung. Eine Auftragsvergabe und der Start der Arbeiten sind im Mai 2019 realistisch. Die stete Einbindung des Kreisverbandes der Gartenfreunde Burg e.V. ist die Grundlage für ein transparentes und erfolgreiches konzeptionelles Arbeiten.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Einleitung der Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes für die Stadt Burg. Die Aufgabenstellung in der Anlage wird inhaltlich bestätigt.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                      50.000,00 EUR

Land:                                         EUR

                                                 0EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

               20.000EUR

Produktsachkonto

3

Folgejahr:

               30.000EUR

511110000 529110

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

x  nicht erforderlich