Im Jahr 2016 wurde seitens der Stadt Burg mit Hilfe des Förderprogramms
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ein Geschäftsstraßenmanagement (GSM)
eingerichtet. Das Motiv der damaligen Einrichtung war insbesondere die
Aktivierung des Hauptgeschäftsbereiches im Hinblick auf die Landesgartenschau
2018. Zur Beschreibung der Arbeit sowie deren Ergebnissen ist dieser Vorlage
eine Anlage beigefügt.
Die Resonanz auf das GSM ist gut. Gerade die stärkere Kommunikation
untereinander und in Richtung Verwaltung sowie die regelmäßigen Treffen wird
positiv bewertet. Viele Händler nutzten diese Kommunikationsebene und setzten
sich für eine Fortsetzung einer Beauftragung des GSM ein.
Die für eine Fortsetzung gesteckten Ziele sind ebenfalls in Anlage dieses
Beschlusses formuliert.
Für das GSM stehen Fördermittel aus dem Programm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren zur Verfügung. Die Erstbewilligung erfolgte mit Programmjahr
2015 in Höhe von 83.373,00 € (Drittelfinanzierung Bund/Land/Gemeinde) die zum
Halbjahr des Jahres 2018 aufgebraucht war. Eine weitere Bewilligung für das GSM
liegt für das Programmjahr 2017 vor in Höhe von 150.000 €. Die Fortführung des
GSM war demnach und aufgrund der gesetzten Ziele bis Ende 2018 möglich.
Nach aktueller Kalkulation ist mit den vorliegenden Mitteln eine weitere
Installation für 2 bis 2,5 Jahre in derzeitiger Form möglich. Eine Fortführung
in geringerer Frequenz oder Qualifikation der Ausführenden wird nicht
befürwortet, da eine tiefergehende Kenntnis
der stadtsoziologischen und baulichen Prozesse erforderlich ist. Die Ansprache
und die Kommunikation vor Ort ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit und kann
auch nur schrittweise durch Konstanz gelingen.
Die Verwaltung hat aufgrund vergaberechtlicher Regeln das Geschäftsstraßenmanagement neu auszuschreiben. Dies wird vorbereitet, nachdem der Stadtrat der Fortführung des GSM beschlossen hat.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Fortführung des Geschäftsstraßenmanagements ab dem Jahr 2019 bis 2021.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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112.000
EUR |
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Land: 37.300 EUR |
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EUR |
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Sonstige: 37.300 EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
33.750 EUR |
Produktsachkonto |
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3 |
Folgejahr: |
45.000 EUR |
511110000543130 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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