Gesetzliche
Grundlage:
§ 45 Abs. 2,
Nr. 7 und 15 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA)
§§ 16,17,18,
19 und 20 KVG -LSA
Gem. § 17 Kommunalverfassungsgesetz LSA können Gemeinden Gebietsänderungen aus Gründen des Gemeinwohls durchführen. Auf Grundlage der §§ 16, 17, 18, 19 und 20 des KVG LSA wird die Gebietsänderung zwischen der Stadt Burg und der Gemeinde Möser vereinbart.
Die auszugliedernden Flächen (gem. Anlage 1 und 2 der Vereinbarung) grenzen an das Gebiet der Gemarkung Möser und an das Gebiet der Gemarkung Schermen an. Gemäß § 16 (2) des KVG LSA soll das Gebiet der Gemeinde so bemessen sein, dass die örtliche Verbundenheit der Einwohner gewahrt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Die mit der Nutzungsart „Straßenverkehr, Verkehrsfläche und Weg“ aufgeführten Flurstücke, welche sich im Eigentum der Stadt Burg befinden und die Gemeinde Möser seit jeher Baulastträger der Flächen ist, werden unentgeltlich an die Gemeinde Möser übertragen. Über den Erwerb weiterer Flurstücke werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Eine Beteiligung/Anhörung von Bürgern nach § 18 Abs. 1 KVG LSA findet nicht statt, da die gemeindliche Zugehörigkeit gewahrt bleibt.
Anlagen:
Vereinbarung mit Anlage 1 und 2
Flurkarten/Übersichtspläne Möser
Anlage 1a und 1b
Flurkarte/Übersichtsplan
Schermen Anlage 2a
Der Stadtrat Burg beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Burg und der Gemeinde Möser.
Es handelt sich um:
- die als Anlage 1 der Vereinbarung aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Detershagen, welche in die Gemarkung Möser übergehen sollen und
- die als Anlage 2 der Vereinbarung aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Detershagen, welche in die Gemarkung Schermen übergehen sollen.
Die Kosten der Durchführung der Vereinbarung und dessen Vollzug, sowie Kosten, die bei der Übertragung der Verkehrsflächen entstehen, trägt die Gemeinde Möser.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
x Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |