Gemäß
§ 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier:
Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in
seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2018 abgeschlossen. Das
Cornelius Werk Diakonische Dienste gGmbH, vertreten durch Herrn Stefan Böhme,
Parchauer Chaussee 1 a in 39288 Burg forderte für das Jahr 2019 zu
Neuverhandlungen auf.
Dazu
wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger
der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“ übergeben.
Auf
Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten
Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-,
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.
Für
die Entgeltvereinbarungen wurden die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen
Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2019 zu Grunde gelegt.
Bei
den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische
Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude,
Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Evangelischer Schulhort durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.
Die
ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der
monatlichen Entgelte je Platz (Platzkosten), welche, abzüglich der Zuweisungen
des Landes und Landkreises, durch die Stadt Burg zu übernehmen sind.
Laut
Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt
Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich
in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und
Betreuungsstunden zu melden.
Der Finanzierungsbedarf
wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis
Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von
Betreuungsplätzen ermittelt.
Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der
Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese
Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Festsetzung der Entgelte:
Jahr |
5 Stunden |
6 Stunden |
2018 |
188,80 € |
185,86 € |
2019 |
285,43 € |
300,21 € |
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung:
2018 = 139.334,40 € (Durchschnittsbelegung 61,50
Kinder)
2019 =
154.606,76 € (Durchschnittsbelegung 68,59 Kinder)
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-vereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“, zu.
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |