Vorlage
011/2019
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen der Gemeinde für das Jahr 2018 abgeschlossen. Das Cornelius Werk Diakonische Dienste gGmbH, vertreten durch Herrn Stefan Böhme, Parchauer Chaussee 1 a in 39288 Burg forderte für das Jahr 2019 zu Neuverhandlungen auf.

Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“ übergeben.

Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.

Für die Entgeltvereinbarungen wurden die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Kindertageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchschnittsbelegung 2019 zu Grunde gelegt.

Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung Evangelischer Schulhort durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.

Die ermittelten Differenzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergeben die Höhe der monatlichen Entgelte je Platz (Platzkosten), welche, abzüglich der Zuweisungen des Landes und Landkreises, durch die Stadt Burg zu übernehmen sind.

Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden.

Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.

Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt.

Festsetzung der Entgelte:

Jahr

5 Stunden

6 Stunden

2018

188,80 €

185,86 €

2019

285,43 €

300,21 €

Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung:

2018    =    139.334,40 €  (Durchschnittsbelegung 61,50 Kinder)

2019    =    154.606,76 €                   (Durchschnittsbelegung 68,59 Kinder)

 


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-vereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung „Evangelischer Schulhort“, zu.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

 

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich