hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6.
November 2014 die Einleitung des Ergänzungsverfahrens der 10. Änderung zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau um die Gemarkung Reesen und
kleinräumigen Änderungen innerhalb der Gemarkung Burg beschlossen.
Der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau soll um die Fläche der
Gemarkung Reesen räumlich und inhaltlich ergänzt werden. Außerdem soll der
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften innerhalb seines
räumlichen Geltungsbereiches in mehreren kleinräumigen Bereichen geändert
werden.
Der daraufhin erarbeitete
Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit
den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“
20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 28. Februar 2017 zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um
die Gemarkung Reesen wurde am 22.02.2018 vom Stadtrat gefasst. Der Entwurf und
die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht lagen in der Zeit vom
19. März 2018 - 20. April 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit an der an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr.
10 am 09. März 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Analog dazu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben der Stadt Burg vom
27. März 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 1 hat zum
Inhalt, das die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind. Das
Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 18. Juli 2013(Az.: 4 CN 3/12)
stellte nochmals klar das die Gemeinde verpflichtet sei, Umweltthemen die mit
der Planung in Verbindung stehen in Themenblöcken zusammenzufassen.
Dieser Punkt ist in der
Bekanntmachung vom 09. März 2018 nicht berücksichtigt worden, daher wurde die
Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt. Somit hatten die Bürger erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dazu lagen der Planentwurf und die
dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und wesentliche
umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 10. August bis zum
14. September 2018 erneut aus. Die öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau“ 22, Jahrgang Nr. 26 am 02. August 2018 ortsüblich
bekanntgemacht. Zugleich wurden die Entwürfe (ohne inhaltliche Änderungen) mit
Schreiben der Stadt Burg vom
14. August 2018 der Träger Öffentlicher Belange ein zweites Mal vorgelegt.
Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen
von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der
Bürgerbeteiligung sind Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan
und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen.
Anlagen:
Abwägungsanlage
- Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf der 10. Änderung und die Ergänzung um die Gemarkung Reesen des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg 2020 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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