Gesetzliche Grundlagen
§5 Abs. 2 a
Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)
Begründung
Für die
Gebührenkalkulation können Zinsen auf Fremdkapitalien in Ansatz gebracht
werden.
Die Ermittlung des
kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen
Zinssatzes der Investitionsdarlehen der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2018.
Die kalkulatorischen
Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten. Den Zusatzkosten stehen
weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen nur zu
Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund erfolgt weder eine Veranschlagung im
Finanz- noch im Ergebnisplan.
Anlagen:
Berechnung des
Durchschnittzinssatzes
Das Anlagekapital
wird vom 1. Januar 2018 bis 31.Dezember 2018 mit einem Zinssatz von 1,43%
verzinst.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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