Betreff
Kalkulatorische Verzinsung Anlagekapital
Vorlage
016/2019
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

§5 Abs. 2 a Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)

 

Begründung

Für die Gebührenkalkulation können Zinsen auf Fremdkapitalien in Ansatz gebracht werden.

Die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Zinssatzes der Investitionsdarlehen der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2018.

Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten. Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen nur zu Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund erfolgt weder eine Veranschlagung im Finanz- noch im Ergebnisplan.

 


Anlagen:

Berechnung des Durchschnittzinssatzes

 


Das Anlagekapital wird vom 1. Januar 2018 bis 31.Dezember 2018 mit einem Zinssatz von 1,43% verzinst.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich