Der Stadtrat der Stadt Burg hatte am 24.09.2015 die Satzung des
Seniorenbeirats der Stadt Burg beschlossen. In der Satzung wurde die
Verfahrensweise zur Bestimmung der Mitglieder des Stadtseniorenbeirats
festgelegt. So wurde in § 3 Abs. 2 Satz 1 bestimmt: „Der Stadtseniorenbeirat besteht aus mindestens 10 und höchstens 20
stimmberechtigten Mitgliedern.“
Gemäß § 3 Abs. 1 sind die Mitglieder des Stadtseniorenbeirats auf
Grundlage einer Vorschlagsliste, welche bei einer Einwohnerversammlung der
Senioren der Stadt Burg bestimmt wird, alle drei Jahre neu zu bestellen. Da
nunmehr die erste Bestellungsperiode des Seniorenbeirats abläuft, wurde
anlässlich einer Einwohnerversammlung am 06.11.2018 eine neue Vorschlagsliste
bestimmt. Leider fanden sich nicht genug Bewerber, um die satzungsgemäße
Mindestzahl von 10 Mitgliedern eines neuen Seniorenbeirats vorzuschlagen. Daher
könnte bei Beibehaltung der geforderten Mindestmitgliederzahl kein neuer
Stadtseniorenbeirat bestellt werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Stadtseniorenbeirats
beizubehalten, wird daher vorgeschlagen, die satzungsmäßige Mindestzahl der
Mitglieder des Seniorenbeirats auf 5 Mitglieder abzusenken. Gesetzliche
Vorgaben über die Mindestmitgliederzahl eines Beirats existieren nicht, so dass
diese vom Stadtrat frei bestimmt werden kann. Die Zahl 5 sollte als
Mindeststärke jedoch nicht unterschritten werden, da andernfalls ein
kollektives Wirken des Beirats nicht gegeben wäre.
Die weitere Änderung betrifft die sprachliche Gleichstellung der
Funktionsbezeichnung der/des Vorsitzenden, welche in der ersten Fassung der
Satzung in § 3 Abs. 3 Satz 1 nicht gegeben war.
Anlagen: 1.
Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Burg
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Burg.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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