Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Burg
Vorlage
017/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hatte am 24.09.2015 die Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Burg beschlossen. In der Satzung wurde die Verfahrensweise zur Bestimmung der Mitglieder des Stadtseniorenbeirats festgelegt. So wurde in § 3 Abs. 2 Satz 1 bestimmt: „Der Stadtseniorenbeirat besteht aus mindestens 10 und höchstens 20 stimmberechtigten Mitgliedern.“

Gemäß § 3 Abs. 1 sind die Mitglieder des Stadtseniorenbeirats auf Grundlage einer Vorschlagsliste, welche bei einer Einwohnerversammlung der Senioren der Stadt Burg bestimmt wird, alle drei Jahre neu zu bestellen. Da nunmehr die erste Bestellungsperiode des Seniorenbeirats abläuft, wurde anlässlich einer Einwohnerversammlung am 06.11.2018 eine neue Vorschlagsliste bestimmt. Leider fanden sich nicht genug Bewerber, um die satzungsgemäße Mindestzahl von 10 Mitgliedern eines neuen Seniorenbeirats vorzuschlagen. Daher könnte bei Beibehaltung der geforderten Mindestmitgliederzahl kein neuer Stadtseniorenbeirat bestellt werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Stadtseniorenbeirats beizubehalten, wird daher vorgeschlagen, die satzungsmäßige Mindestzahl der Mitglieder des Seniorenbeirats auf 5 Mitglieder abzusenken. Gesetzliche Vorgaben über die Mindestmitgliederzahl eines Beirats existieren nicht, so dass diese vom Stadtrat frei bestimmt werden kann. Die Zahl 5 sollte als Mindeststärke jedoch nicht unterschritten werden, da andernfalls ein kollektives Wirken des Beirats nicht gegeben wäre.

Die weitere Änderung betrifft die sprachliche Gleichstellung der Funktionsbezeichnung der/des Vorsitzenden, welche in der ersten Fassung der Satzung in § 3 Abs. 3 Satz 1 nicht gegeben war.


Anlagen: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Burg


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich