Betreff
Schulwegsicherungskonzept der Stadt Burg
Vorlage
021/2019
Art
Beschlussvorlage

Mit Grundsatzbeschluss Nr. 011/2018 hat der Stadtrat der Stadt Burg entschieden diese erste Konzeption zur Schulwegsicherung in Anlehnung an das Schulwegsicherungskonzept der Stadt Potsdam aufzustellen und somit die Verwaltung mit der Erarbeitung beauftragt.

Das beiliegende Konzept ist in 4 Teile untergliedert und beschreibt im ersten Teil die Rechtslage und Handlungsempfehlungen, die Beschlusslage sowie das Verfahren und die Herangehensweise für alle im Stadtgebiet befindlichen Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II. Die Einteilung der Schulen erfolgte in zwei Sozialräume nach ihrer Trägerschaft und ist in den Teilen 2 und 3 enthalten. Teil 4 befasst sich mit der Verkehrserziehung sowie dem sicheren Verkehrsmittel und beschreibt das Verfahren der Umsetzung sowie das Controlling und Berichtswesen.

Das Schulwegsicherungskonzept der Stadt Burg (SWSK Burg) beschreibt, unter Berücksichtigung der Angaben der Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schulleitung und der zur Erstellung gebildeten Arbeitsgruppe zum Schulwegsicherungskonzept, die Ausgangssituation sowie den Prüfauftrag. Neben technischen Maßnahmen, der Kontrolle und Verkehrsüberwachung sowie Maßnahmen zur Verkehrserziehung wurden, unter Anwendung von vier Handlungsfeldern (Mensch, Verkehrsplanung, Verkehrsregelung und Verkehrskontrolle)  für jede Schule Schulweggrundpläne inkl. Maßnahmenkataloge erarbeitet, so dass im Weiteren Schulwegpläne für jede Grundschule entstehen können.

Die Maßnahmenkataloge benennen für jeden Einzelfall die erforderliche/n Maßnahme/n, die Zeiträume zu ihrer Erledigung sowie die Zuständigkeit. Die Schulwegpläne der jeweiligen Grundschule sollen unter Berücksichtigung des vorliegenden Konzeptes Wegeempfehlungen geben, welche jeder/m Schüler/in zur Einschulung ausgehändigt werden sollen.

Im Abschnitt  „sicheres Verkehrsmittel“ befasst sich das SWSK Burg mit den Vor- und Nachteilen der möglichen Verkehrsmittel. Das Elterntaxi sowie verschiedene Möglichkeiten ihm entgegenzuwirken werden hier behandelt.

Weiterer Bestandteil ist die Beschreibung der Verkehrserziehung vom Vorschulalter bis zur Sekundarstufe mit Erläuterung der Kompetenzen der Schüler/innen der jeweiligen Altersgruppen. Eine kompetenzorientierte Verkehrsplanung, mit dem Ziel allein zu bewältigende, nicht überfordernde Verkehrssituationen zu schaffen, stand bei der Überlegung von Maßnahmen im Mittelpunkt. Als Zielstellung sollen selbsterklärende, angstfreie und anregende Verkehrssituationen geschaffen werden, die nach Möglichkeit umweltfreundlich und gesundheitsfördernd umgesetzt werden können und bezahlbar bleiben.

Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist daher die Verfahrensbeschreibung. Diese ist Grundlage für die Haushaltsplanung und dient zur Umsetzung der Maßnahmenplanung der möglichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen, der baulichen Planung sowie der Ermächtigung über den Haushaltsplan, in Abhängigkeit von den jeweiligen Haushaltsentscheidungen. Weiterhin ist sie Basis für die Vorbereitung der Haushalts- und Finanzierungsplanung der Stadt Burg, so dass, in Abhängigkeit der Priorisierung aus der rechtlichen Verpflichtung, der Unaufschiebbarkeit sowie der Unabweisbarkeit der jeweiligen Maßnahme, die notwendigen Mittel im Haushalt zu planen sind. Ausnahme hiervon bilden lediglich Maßnahmen, welche aus Mitteln der laufenden Unterhaltung finanziert werden können. Im Prozess der Haushaltsplanung ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme zu untersetzen. Die Begründung der Erforderlichkeit der Maßnahme bietet dieses Schulwegsicherungskonzept.

Mit diesem Verfahren wird die Umsetzung der Maßnahmen transparent gestaltet. Es werden zur jeweiligen Maßnahme die Beteiligten der Verwaltung inkl. der Vertretung sowie deren Gremien eingebunden und bei der Entscheidung umfassend mitgenommen.

Insofern die Zuständigkeit nicht bei der Stadt Burg liegt, dient dieses Konzept dazu an die zuständigen Stellen heranzutreten und, unter Bezugnahme auf die breite Beteiligung zur Erstellung, auf die Dringlichkeit zu verweisen sowie die Erforderlichkeit der Abhilfe zu untersetzen.

Das Berichtswesen als Kontroll- und Evaluierungsfunktion beschreibt dieses Verfahren als kontinuierliche Aufgabe. Das SWSK Burg soll die Stadt Burg langfristig begleiten, so dass in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung der Maßnahmepläne zu berichten ist, die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren sind sowie die Aktualität dieser Konzeption zu überprüfen ist.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt das erste Schulwegsicherungskonzept der Stadt Burg


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich