Mit Grundsatzbeschluss Nr.
011/2018 hat der Stadtrat der Stadt Burg entschieden diese erste Konzeption zur
Schulwegsicherung in Anlehnung an das Schulwegsicherungskonzept der Stadt
Potsdam aufzustellen und
somit die Verwaltung mit der Erarbeitung beauftragt.
Das beiliegende Konzept ist in 4 Teile untergliedert und beschreibt im
ersten Teil die Rechtslage und Handlungsempfehlungen, die Beschlusslage sowie
das Verfahren und die Herangehensweise für alle im Stadtgebiet befindlichen
Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I und II. Die Einteilung der Schulen
erfolgte in zwei Sozialräume nach ihrer Trägerschaft und ist in den Teilen 2
und 3 enthalten. Teil 4 befasst sich mit der Verkehrserziehung sowie dem
sicheren Verkehrsmittel und beschreibt das Verfahren der Umsetzung sowie das
Controlling und Berichtswesen.
Das Schulwegsicherungskonzept der Stadt Burg (SWSK Burg) beschreibt,
unter Berücksichtigung der Angaben der Schüler, der Eltern, der Lehrkräfte sowie
der Schulleitung und der zur Erstellung gebildeten Arbeitsgruppe zum
Schulwegsicherungskonzept, die Ausgangssituation sowie den Prüfauftrag. Neben technischen Maßnahmen, der Kontrolle
und Verkehrsüberwachung sowie Maßnahmen zur Verkehrserziehung wurden, unter Anwendung von vier Handlungsfeldern (Mensch,
Verkehrsplanung, Verkehrsregelung und Verkehrskontrolle) für
jede Schule Schulweggrundpläne inkl. Maßnahmenkataloge erarbeitet, so dass im Weiteren Schulwegpläne für jede Grundschule entstehen
können.
Die Maßnahmenkataloge benennen
für jeden Einzelfall die erforderliche/n Maßnahme/n, die Zeiträume zu ihrer
Erledigung sowie die Zuständigkeit. Die Schulwegpläne der jeweiligen Grundschule sollen unter Berücksichtigung
des vorliegenden Konzeptes Wegeempfehlungen geben, welche jeder/m Schüler/in
zur Einschulung ausgehändigt werden sollen.
Im Abschnitt „sicheres
Verkehrsmittel“ befasst sich das SWSK Burg mit den Vor- und Nachteilen der
möglichen Verkehrsmittel. Das Elterntaxi sowie verschiedene Möglichkeiten ihm
entgegenzuwirken werden hier behandelt.
Weiterer Bestandteil ist die Beschreibung der Verkehrserziehung vom
Vorschulalter bis zur Sekundarstufe mit Erläuterung der Kompetenzen der
Schüler/innen der jeweiligen Altersgruppen. Eine kompetenzorientierte Verkehrsplanung, mit dem Ziel allein zu
bewältigende, nicht überfordernde Verkehrssituationen zu schaffen, stand bei der Überlegung von Maßnahmen im
Mittelpunkt. Als Zielstellung sollen selbsterklärende, angstfreie und anregende Verkehrssituationen geschaffen
werden, die nach Möglichkeit umweltfreundlich und gesundheitsfördernd umgesetzt
werden können und bezahlbar bleiben.
Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
ist daher die Verfahrensbeschreibung. Diese
ist Grundlage für die Haushaltsplanung und dient zur Umsetzung der
Maßnahmenplanung der möglichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen, der
baulichen Planung sowie der Ermächtigung über den Haushaltsplan, in
Abhängigkeit von den jeweiligen Haushaltsentscheidungen. Weiterhin ist sie
Basis für die Vorbereitung der Haushalts- und Finanzierungsplanung der Stadt
Burg, so dass, in Abhängigkeit der Priorisierung aus der rechtlichen
Verpflichtung, der Unaufschiebbarkeit sowie der Unabweisbarkeit der jeweiligen
Maßnahme, die notwendigen Mittel im Haushalt zu planen sind. Ausnahme hiervon
bilden lediglich Maßnahmen, welche aus Mitteln der laufenden Unterhaltung
finanziert werden können. Im Prozess der Haushaltsplanung ist die Finanzierung
der jeweiligen Maßnahme zu untersetzen. Die Begründung der Erforderlichkeit der
Maßnahme bietet dieses Schulwegsicherungskonzept.
Mit diesem Verfahren wird die Umsetzung der
Maßnahmen transparent gestaltet. Es werden zur jeweiligen Maßnahme die
Beteiligten der Verwaltung inkl. der Vertretung sowie deren Gremien eingebunden
und bei der Entscheidung umfassend mitgenommen.
Insofern die Zuständigkeit nicht bei der
Stadt Burg liegt, dient dieses Konzept dazu an die zuständigen Stellen
heranzutreten und, unter Bezugnahme auf die breite Beteiligung zur Erstellung,
auf die Dringlichkeit zu verweisen sowie die Erforderlichkeit der Abhilfe zu
untersetzen.
Das Berichtswesen als Kontroll- und Evaluierungsfunktion beschreibt
dieses Verfahren als kontinuierliche Aufgabe. Das SWSK Burg soll die Stadt Burg
langfristig begleiten, so dass in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung der Maßnahmepläne zu
berichten ist, die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren
sind sowie die Aktualität dieser Konzeption zu überprüfen ist.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt das erste Schulwegsicherungskonzept der Stadt Burg
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |