Betreff
Organisation der Kultur- und Tourismusaufgaben
Vorlage
023/2019
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss Nr. 098/2018  hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche kommunale Organisationsform am geeignetsten ist, um die Aufgaben: Pflege der Landesgartenschauflächen, Betrieb Touristinformation, Durchführung von Veranstaltungen u.a., unter Beachtung verschiedener Kriterien, am  wirtschaftlichsten umgesetzt werden kann. Die hierfür gebildete Arbeitsgruppe hat dieses Thema umfassend beraten und die Varianten geprüft.

In Anlage 2 ist die Betrachtung der Varianten der Eigengesellschaft und die Eigenbetreibung durch die Stadt gegenübergestellt.

Im Rahmen des Vergleichs der Kostenvorschauberechnungen stellt sich die Übertragung dieser Aufgaben in eine Eigengesellschaft wirtschaftlicher dar. Deshalb wird die Aufgabenerfüllung in Form der Eigengesellschaft empfohlen.

Mit Beschluss 098/2018 wurde die Verwaltung gleichfalls beauftragt, offene Fragestellungen aus dem Nachnutzungskonzept mit der zu berufenen Arbeitsgruppe zu beraten. Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen. Mit dem Beschlüssen

-       116/2018 – Nachnutzungskonzept Zaunverlauf

-       117/2018 – Nachnutzungskonzept Öffnungszeiten Kernflächen sowie

-       138/2018 – Informationsvorlage zu den Ergebnissen der Beratungen der AG

und dem vorliegenden zu fassenden Beschluss ist zu allen anzupassenden Punkten beraten und abgestimmt worden. Alle übrigen Punkte des Nachnutzungskonzeptes sind bestätigt.


Anlagen:

Anlage 1 -  Konzept PWC – integrierbare Bereiche
Anlage 2  - Variantenvergleich Eigenbetreibung/Eigengesellschaft


Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, die Kultur- und Tourismusaufgaben künftig organisatorisch zusammenzuführen und in eine Eigengesellschaft zu übertragen. Der Aufgabenumfang ergibt sich aus der Darstellung der PWC AG (Anlage 1 – S. 25). Die Aufgaben sind in die Landesgartenschaugesellschaft Burg 2018 einzugliedern. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Erfordernis die Kommunalaufsicht zu beteiligen.

Insofern der Beschlussvorschlag nicht mehrheitsfähig ist, erfolgt die Umsetzung der Aufgaben in Eigenbetreibung durch die Stadt. Hierzu erfolgt die Änderung der Organisationsstruktur der Verwaltung, es wird ein Fachbereich 4 gebildet.

Zur Schaffung der notwendigen Strukturen im laufenden Haushaltsjahr wird der Bürgermeister ermächtigt, die erforderlichen außer- und überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.

Der Bürgermeister wird gleichfalls ermächtigt, die erforderlichen Stellenbesetzungsverfahren für die neu zu schaffenden Stellen einzuleiten. Der Stellenplan ist dann entweder im Rahmen eines Nachtrages 2019 oder bei der Aufstellung des Haushaltes 2020 anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

Eigengesellschaft    EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

Eigenbetreibung 816.228,31 EUR                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich