Mit Beschluss Nr. 098/2018 hat der
Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche kommunale Organisationsform am geeignetsten ist, um
die Aufgaben: Pflege der Landesgartenschauflächen, Betrieb Touristinformation,
Durchführung von Veranstaltungen u.a., unter Beachtung verschiedener Kriterien,
am wirtschaftlichsten umgesetzt werden
kann. Die hierfür gebildete Arbeitsgruppe hat dieses Thema umfassend beraten
und die Varianten geprüft.
In
Anlage 2 ist die Betrachtung der Varianten der Eigengesellschaft und die
Eigenbetreibung durch die Stadt gegenübergestellt.
Im
Rahmen des Vergleichs der Kostenvorschauberechnungen stellt sich die
Übertragung dieser Aufgaben
in eine Eigengesellschaft wirtschaftlicher dar. Deshalb wird die
Aufgabenerfüllung in Form der Eigengesellschaft empfohlen.
Mit
Beschluss 098/2018 wurde die Verwaltung gleichfalls beauftragt, offene
Fragestellungen aus dem Nachnutzungskonzept mit der zu berufenen Arbeitsgruppe
zu beraten. Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen. Mit dem Beschlüssen
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116/2018 – Nachnutzungskonzept Zaunverlauf
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117/2018 – Nachnutzungskonzept Öffnungszeiten Kernflächen sowie
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138/2018 – Informationsvorlage zu den Ergebnissen der Beratungen
der AG
und
dem vorliegenden zu fassenden Beschluss ist zu allen anzupassenden Punkten
beraten und abgestimmt worden. Alle übrigen Punkte des Nachnutzungskonzeptes
sind bestätigt.
Anlagen:
Anlage 1 - Konzept
PWC – integrierbare Bereiche
Anlage 2 - Variantenvergleich
Eigenbetreibung/Eigengesellschaft
Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, die Kultur- und Tourismusaufgaben künftig organisatorisch zusammenzuführen und in eine Eigengesellschaft zu übertragen. Der Aufgabenumfang ergibt sich aus der Darstellung der PWC AG (Anlage 1 – S. 25). Die Aufgaben sind in die Landesgartenschaugesellschaft Burg 2018 einzugliedern. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Erfordernis die Kommunalaufsicht zu beteiligen.
Insofern der Beschlussvorschlag nicht mehrheitsfähig ist, erfolgt die Umsetzung der Aufgaben in Eigenbetreibung durch die Stadt. Hierzu erfolgt die Änderung der Organisationsstruktur der Verwaltung, es wird ein Fachbereich 4 gebildet.
Zur Schaffung der notwendigen Strukturen im laufenden Haushaltsjahr wird der Bürgermeister ermächtigt, die erforderlichen außer- und überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Der Bürgermeister wird gleichfalls ermächtigt, die erforderlichen Stellenbesetzungsverfahren für die neu zu schaffenden Stellen einzuleiten. Der Stellenplan ist dann entweder im Rahmen eines Nachtrages 2019 oder bei der Aufstellung des Haushaltes 2020 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Eigengesellschaft EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Eigenbetreibung 816.228,31 EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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