Das Mitglied des Stadtrates der Stadt Burg, Herrn Fabian Borghardt (SPD),
hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 mitgeteilt, dass er mit sofortiger
Wirkung das Mandat aus privaten Gründen niederlegt.
Gemäß § 42 (4) KVG LSA rückt aufgrund dieser Tatsache der
nächst festgestellte Bewerber in den Stadtrat der Stadt Burg nach.
Unter Beachtung der Kommunalwahlergebnisse im Jahre 2014 zum Stadtrat der
Stadt Burg wurde Frau Birgit Meinecke als nächst festgestellte Bewerberin für
die SPD ermittelt. Frau Birgit Meinecke hat gegenüber dem Stadtwahlleiter am
12. Dezember 2018 schriftlich mitgeteilt, die Wahl (Nachrückverfahren) zum
Mitglied des Stadtrates der Stadt Burg ohne Vorbehalte anzunehmen.
Der
Stadtrat der Stadt Burg stellt das Ausscheiden des Mitgliedes des Stadtrates
der Stadt Burg, Herrn Fabian Borghardt, mit Beschluss gemäß
§ 42 (1) Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 5. Dezember 2019 fest.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |