Betreff
Feststellung des Ausscheidens des Mitgliedes des Stadtrates der Stadt Burg, Fabian Borghardt
Vorlage
027/2019
Art
Beschlussvorlage Wahlleiter

Das Mitglied des Stadtrates der Stadt Burg, Herrn Fabian Borghardt (SPD), hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2018 mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung das Mandat aus privaten Gründen niederlegt.

Gemäß § 42 (4) KVG LSA rückt aufgrund dieser Tatsache der nächst festgestellte Bewerber in den Stadtrat der Stadt Burg nach.

Unter Beachtung der Kommunalwahlergebnisse im Jahre 2014 zum Stadtrat der Stadt Burg wurde Frau Birgit Meinecke als nächst festgestellte Bewerberin für die SPD ermittelt. Frau Birgit Meinecke hat gegenüber dem Stadtwahlleiter am 12. Dezember 2018 schriftlich mitgeteilt, die Wahl (Nachrückverfahren) zum Mitglied des Stadtrates der Stadt Burg ohne Vorbehalte anzunehmen.


Der Stadtrat der Stadt Burg stellt das Ausscheiden des Mitgliedes des Stadtrates der Stadt Burg, Herrn Fabian Borghardt, mit Beschluss gemäß § 42 (1) Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 5. Dezember 2019 fest.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein