hier: erneuter Entwurfs- undAuslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. November 2014 die Einleitung des Ergänzungsverfahrens der 10. Änderung zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau um die Gemarkung Reesen und kleinräumigen Änderungen innerhalb der Gemarkung Burg beschlossen.
Der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau soll um die Fläche der Gemarkung Reesen räumlich und inhaltlich ergänzt werden. Außerdem soll der Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Burg und der Ortschaften innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches in mehreren kleinräumigen Bereichen geändert werden.
Der daraufhin erarbeitete
Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24. Februar 2017 bis zum 23. März 2017 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Diese frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit
den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“
20. Jahrgang Nr. 5 am 15. Februar 2017 ortsüblich bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 28. Februar 2017 zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung und Ergänzung um
die Gemarkung Reesen wurde am 22.02.2018 vom Stadtrat gefasst. Der Entwurf und
die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht lagen in der Zeit vom
19. März 2018 - 20. April 2018 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit an der an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg,
Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 10 am 09. März 2018
ortsüblich bekanntgemacht. Analog dazu
wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der
Stadt Burg vom
27. März 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 1 hat zum Inhalt, das die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind. Das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 18. Juli 2013(Az.: 4 CN 3/12) stellte nochmals klar das die Gemeinde verpflichtet sei, Umweltthemen die mit der Planung in Verbindung stehen in Themenblöcken zusammenzufassen.
Dieser Punkt ist in der
Bekanntmachung vom 09. März 2018 nicht berücksichtigt worden, daher wurde die
Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt. Somit hatten die Bürger erneut gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dazu lagen der
Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und
wesentliche umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 10. August bis zum
14. September 2018 erneut aus. Die öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt
der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22, Jahrgang Nr.
26 am 02. August 2018 ortsüblich bekanntgemacht. Zugleich wurden die Entwürfe
(ohne inhaltliche Änderungen) mit Schreiben der Stadt Burg vom
14. August 2018 den Trägern öffentlicher Belange ein zweites Mal zur Abgabe
einer Stellungnahme vorgelegt.
Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis dargestellt.
Hinsichtlich des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führt eine Entwurfsänderung nach der öffentlichen Auslegung dazu, dass eine erneute Auslegung und eine wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich ist. Es wird bestimmt, dass Hinweise nur zu den geänderten Bereichen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB), darauf wird in der Bekanntmachung an die Öffentlichkeit hingewiesen. Aufgrund der vorangegangen öffentlichen Auslegungen und Beteiligungen der Behörden, sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die Auslegungszeit auf 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau –10. Änderung und Ergänzung fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von 2 Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB wird mit diesem Beschluss die Änderung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine zeitlich eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten Planinhalten zulässig.
Anlagen:
Anlage 1 -
Planentwurf (Stand: Dezember 2018)
Anlage 2 -
Begründung (Stand: Dezember 2018)
1. Der Stadtrat beschließt die nach der Durchführung der Abwägung geänderte Planfassung der 10. Änderung des FNP der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau – 10. Änderung und Ergänzung um die Gemarkung Reesen, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der zugehörigen Begründung (Anlage 2) in der Fassung vom Dezember 2018 als Entwurf.
2. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung auf 2 Wochen zu verkürzen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB), weiterhin können Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten abgegeben werden (§ 4a .Abs. 3 Satz 2 BauGB).
3.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gem.
§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die ortsübliche Bekanntmachung über
die Durchführung der öffentlichen
Auslegung zu veranlassen;
b) die öffentliche Auslegung
durchzuführen;
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der
Beteiligung
der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren
Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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