Betreff
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013
Vorlage
039/2019
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 114 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz LSA hat die Stadt Burg eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen. Das Rechnungs- und Kommunalprüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz der Stadt Burg am 20. April 2018 geprüft und bestätigt.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz mündet in einem Prüfbericht (wird im n. ö. Teil im Rahmen einer Informationsvorlage zur Verfügung gestellt, da Grundstücksangelegenheiten enthalten). Dieser zeigt der Stadt Burg auf, an welchen Positionen Nachbereitungen und Korrekturen/Berichtigungen vorzunehmen sind. Insbesondere im Bereich des Infrastrukturvermögens (Straßen) sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Zudem besteht die Notwendigkeit, die internen Bewertungs- und Aktivierungsregeln um die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes zu erweitern (Bsp. Anschaffungen für Betriebe gewerblicher Art).

In Auswertung des Prüfberichts vom 20. Juli 2018 wurden die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen vorbereitet. Unter Hinzuziehung der jeweils zuständigen Fachbereiche und Sachgebiete erfolgen gegenwärtig die Korrekturen und notwendigen Dokumentationen. Die Korrekturen sind Bedingung für den ersten Jahresabschluss und damit auch Prüfgegenstand.

In Abhängigkeit vom Voranschreiten der Abarbeitung des Prüfberichts zur Eröffnungsbilanz ist es Ziel, die Prüfung des ersten Jahresabschlusses (Jahresabschluss 2013) Ende September 2019 anzumelden. Parallel zu den Korrektur- und Dokumentationsarbeiten erfolgt gegenwärtig die Zusammenstellung und Überprüfung der Buchungen sowie Belege für die ausstehenden Jahresabschlüsse 2013 bis 2018.

 


Anlagen:

Geprüfte Eröffnungsbilanz

Anhang zur EÖB

Anlagenübersicht

Forderungsübersicht

Verbindlichkeitsübersicht


Der Stadtrat beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                        Grundsatzbeschluss

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich