Nach Ablauf der ersten Amtszeit von 3 Jahren wurden am 6. November 2018
anlässlich der Einwohnerversammlung der Senioren der Stadt Burg die Mitglieder
des Stadtseniorenbeirates für die nächste Amtszeit vorgeschlagen. Da sich nicht
10 potentielle Mitglieder fanden, die in der Satzung alter Fassung als
Mindestzahl für die Konstituierung des Beirats festgelegt waren, wurde die
Satzung mit Beschluss des Stadtrates vom 21.02.2019 dahin geändert, dass nur
noch mindestens 5 Mitglieder den Stadtseniorenbeirat bilden müssen. Mit der
vorliegenden Vorschlagsliste von 8 Senioren ist dieses Quorum erreicht. Diese
Vorschlagsliste ist nun vom Stadtrat zu bestätigen und damit sind die
Mitglieder zu bestellen (§ 3 Abs. 2 der Satzung über den Seniorenbeirat). Nach
Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Stadtrat werden die Mitglieder des
Stadtseniorenbeirates in einer Sitzung aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/und
den/die stellvertretende Vorsitzende/n wählen. Grundlage für die Arbeit des
Stadtseniorenbeirates bildet die Satzung des Stadtseniorenbeirates in der
Fassung ihrer ersten Änderung.
Der Stadtrat der Stadt Burg bestellt folgende Einwohner der Stadt Burg zu ordentlichen Mitgliedern des Stadtseniorenbeirats der Stadt Burg:
Hanke, Inge geboren am 15.03.1939
Langner, Karin geboren am 15.08.1942
Mainz, Elfriede geboren am 05.08.1940
Seidel, Christel geboren am 27.12.1942
Wieland, Bernd geboren am 08.10.1948
Ruddies, Annemarie geboren am 29.03.1949
Steinhäuser-Wiedenbeck, Barbara geboren am 19.07.1953
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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