Betreff
Bestellung der Mitglieder des Stadtseniorenbeirats
Vorlage
050/2019
Art
Beschlussvorlage

Nach Ablauf der ersten Amtszeit von 3 Jahren wurden am 6. November 2018 anlässlich der Einwohnerversammlung der Senioren der Stadt Burg die Mitglieder des Stadtseniorenbeirates für die nächste Amtszeit vorgeschlagen. Da sich nicht 10 potentielle Mitglieder fanden, die in der Satzung alter Fassung als Mindestzahl für die Konstituierung des Beirats festgelegt waren, wurde die Satzung mit Beschluss des Stadtrates vom 21.02.2019 dahin geändert, dass nur noch mindestens 5 Mitglieder den Stadtseniorenbeirat bilden müssen. Mit der vorliegenden Vorschlagsliste von 8 Senioren ist dieses Quorum erreicht. Diese Vorschlagsliste ist nun vom Stadtrat zu bestätigen und damit sind die Mitglieder zu bestellen (§ 3 Abs. 2 der Satzung über den Seniorenbeirat). Nach Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Stadtrat werden die Mitglieder des Stadtseniorenbeirates in einer Sitzung aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/und den/die stellvertretende Vorsitzende/n wählen. Grundlage für die Arbeit des Stadtseniorenbeirates bildet die Satzung des Stadtseniorenbeirates in der Fassung ihrer ersten Änderung.

 


 


Der Stadtrat der Stadt Burg bestellt folgende Einwohner der Stadt Burg zu ordentlichen Mitgliedern des Stadtseniorenbeirats der Stadt Burg:

Hanke,    Inge                                                                   geboren am 15.03.1939

Langner, Karin                                                 geboren am 15.08.1942

Mainz,     Elfriede                                                            geboren am 05.08.1940

Seidel,    Christel                                                             geboren am 27.12.1942

Wieland,  Bernd                                                              geboren am 08.10.1948

Ruddies,  Annemarie                                                   geboren am 29.03.1949

Steinhäuser-Wiedenbeck, Barbara                        geboren am 19.07.1953


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich